Informationen und Tipps für Gewerbetreibende während der Corona-Krise
Zusammenfassend hier einige hilfreiche Tipps und Links. (Stand: Donnerstag, 21. Januar) Beachten Sie bitte auch, dass die Informationen einer permanenten Entwicklung unterliegen. Beachten Sie die aktuellen Meldungen in Rundfunk, Fernsehen und öffentlichen Medien.
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Aktuellste Infos für alle Unternehmen und Selbstständige
- Seit dem 06. Januar 2021 gilt im Kreis Offenbach für Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe, Institutionen und Einrichtungen: Infos hier.
- Das Hessische Ministerium informiert zu Geschäften und Märkten, Dienstleistungen und Handwerk.
- "November- und Dezember-Hilfe" - hier geht's zur Antragsmöglichkeit! Außerdem: Infos zu den Abschlagszahlungen!
- Senkung der Umsatzsteuer - Was müssen Gewerbetreibende zum 01. Juli 2020 beachten?
Dies ist nur u.U. nur ein Auszug der wichtigsten Regelungen. Die aktuell gültigen umfänglichen Verordnungstexte und Lesefassungen entnehmen Sie bitte dem folgenden Punkt "Aktuelle Verordnungen und Allgemeinverfügungen Corona".
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Aktuelle Verordnungen und Allgemeinverfügungen Corona
Zur Zeit aktuell:
Hinweise zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie zu Schutz- und Hygienemaßnahmen für Unternehmer*innen
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Finanzhilfen, Steuern, Unterstützungen, Mehrwertsteuer
"November- und Dezember-Hilfe" - jetzt kann beantragt werden!
Überbrückungshilfe verlängert. Bitte Fristen beachten.
Die Überbrückungshilfe wird bis Juni 2021 verlängert (=Überbrückungshilfe III). Die Konditionen werden mit Blick auf die besonders belasteten Wirtschaftsbereiche wie etwa Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessert.Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020 = Phase I) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Die Beantragung kann nur von einem vom berechtigten Unternehmen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potentielle Antragsteller/-innen daher alsbald mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren (oder, sofern noch nicht vorhanden, sich einen Steuerberater suchen). Die Antragsfrist für die Phase I endete am 30.09.2020. Phase II umfasst die Monate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist für Phase II endet am 31. Dezember 2020.
Sonderförderung für Hessische Gaststätten!
Förderung mit einem Festbetrag in Höhe von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern. Antragsfrist für den 1. Aufrauf war vom: 23.-26. November 2020 - wir hatten Sie hier und per eMail mit einer Sondermeldung direkt informiert! (Sie haben Ihre eMail für Sondermeldungen noch nicht bei uns hinterlassen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.) Der 2. Aufruf ist laut dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft für Anfang 2021 geplant. Wir halten Sie hier informiert. (Nach aktuellem Stand 07. Januar 2021 gibt es hier leider noch keine Neuigkeiten.)
Finanzielle Förderungen aus dem neuen Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.
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Mit einer Ausbildungsprämie fördert die Bundesagentur für Arbeit kleine und mittelständische Unternehmen, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag. Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag. Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen. Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website im folgenden Link.
Informationen der Bundesregierung:
Die Mehrwertsteuer für Speisen wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Auf den Seiten der Bundesregierung wird hierzu gesagt: "Die entsprechende gesetzliche Regelung wird jetzt auf den Weg gebracht." Das bedeutet konkret, dass diese Gesetzesinitiative in das Gesetzgebungsverfahren läuft. (Infos zum Gesetzgebungsverfahren)
Weiterführende Informationen von der IHK Frankfurt
Können wir Ihnen mit Fälligkeiten bei Steuern und Gebühren helfen? Sprechen Sie uns an, wir suchen nach individuellen Lösungen.
Kostenlose telefonische Sprechstunden bei den Wirtschaftspaten
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Handel, Gastronomie, Tourismus, öffentliches Leben
Die aktuell gültigen Verordnungstexte hierzu entnehmen Sie bitte dem obigen aufklappbarem Menü "Aktuelle Verordnungen und Allgemeinverfügungen Corona".
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Services, kostenlose Webinar-Angebote und Initiativen
Kostenlose Webseiten-Erstellung
„Azubi-Projekt“ durch Auszubildende und Student*innen der Fachrichtungen Mediengestaltung und Fachinformatik. Infos hier:Wirtschaftspaten
Hilfe in der Not - telefonische Sprechstunden mit den Wirtschaftspaten. Terminvereinbarung über die Wirtschaftförderung, Frau Gaubatz, unter Telefon 06103-601681.Kostenlose Webinar-Angebote
Der Handelsverband Hessen sowie der Handelsverband Deutschland und die IHK mit den Deutschen Auslandshandelkammern (AHK) bieten aktuell kostenlose Webinare an. Die nächsten Termine und Themen immer aktuell jeweils hier:
- Webinare des Handelsverbands Hessen - Inititative handel.digital. Gefördert vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft.
- Webinare des Handelsverband Deutschland - Initiative: Mittelstand 4.0. Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft.
- Kostenlose Webinare für international agierende Unternehmen von der IHK mit den Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs)
hessenWARN
Für das Smartphone: die APP hessenWARN vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit den immer aktuellsten und neuen Informationen zu Corona. Sie erhalten mit hessenWARN auch die deutschlandweiten Gefahren- und Katastrophenwarnungen, die in KATWARN oder NINA versendet werden.
Tipp: In der App im Menü "Themen bearbeiten" die entsprechend gewünschten Meldungen aktivieren.
Infoseite des Kreis Offenbach für Unternehmen
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Informationen zur Soforthilfe
Dieser Abschnitt wird Ihnen nunmehr nur noch informativ bereitgestellt. Anträge für die Soforthilfe konnten ab dem 30. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden. Täglich online - von Montag bis Sonntag - zwischen 6 und 24 Uhr. Die Antragsfrist ist somit abgelaufen.
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Hessen – Mikroliquidität
Direkt zum Antrag "Mikroliquidität"
Unterstützung durch die IHK Offenbach zur Mikroliquidität
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A-Z: Infos zu Auslandswarenverkehr bis Vertragsrecht
Die IHK gibt Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus zu Themen wie Arbeitsrecht & Grundsicherung, Arbeitsschutz, Ausbildung, Auslandsinformationen, Dienstreisen, Digitale Weiterbildung, Finanzhilfen, Initiativen und Aktionen, Öffnungsleitlinien, Produktrecht, Steuererleichterungen, Vertragsrecht & Insolvenzrecht, Warenverkehr.
Unternehmen, die Probleme in der Herstellung und grenzüberschreitenden Lieferungen aufgrund Zulieferprobleme haben, können sich an die neue Kontaktstelle zur Sicherstellung von Lieferketten wenden unter kontaktstelle-lieferkettenbmwi.bundde
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Systemrelevanz / kritische Infrastrukturen (KRITIS)
Bund und Land legen die Einschränkungen während der Pandemie hinsichtlich Systemrelevanz fest. Kommunen und Städte sind an diese Entscheidungen gebunden und untergeordnet.
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Kurzarbeitergeld und sonstige Unterstützungsmöglichkeiten
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Entschädigungen
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Hessische Landesregierung, Staatskanzlei, Ministerien
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