Briefwahl beantragen

Voraussetzung ist eine Eintragung im Wählerverzeichnis. Darüber wurde mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen 2 Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln können die Briefwahlunterlagen auch persönlich am Rathaus abgeholt werden, und zwar montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags von 14 bis 17 Uhr, mittwochs von 14 bis 19 Uhr sowie im Februar jeweils den 1. und 3. Samstag von 8.30 bis 12 Uhr. Abholende werden gebeten, eine Maske zu tragen und die Unterlagen wie ausgeschildert am Fenster in Empfang zu nehmen.
Die Anmeldung zur Briefwahl ist noch bis einschließlich 10. März möglich.