Kinderzuschlag
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Überblick
Hier erhalten Sie Informationen zum Kinderzuschlag, in denen die Verbesserungen beschrieben sind. Ab 1. Juli 2019 kann das Merkblatt über www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/merkblatt-kinderzuschlag/73908 auch in gedruckter Form bestellt werden. Außerdem kommen Sie über den Link www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag auf das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit weiteren Informationen zum Kinderzuschlag.
Über den Link auf den KiZ-Lotsen unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse kann einfach festgestellt werden, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung sowie zu den regional zuständigen Familienkassen erhalten Sie unter www.familienkasse.de bzw. unter www.kinderzuschlag.de
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