Reisepass
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Überblick
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Im November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. In dem Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten gespeichert. Seit November 2007 enthält der Chip das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers. Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich (Ausnahme Kinderreisepass).
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden in der Regel innerhalb von 72 Stunden zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten an.
- Auswärtiges Amt
- Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
- Reisepass, vorläufiger
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Adresse
Anschrift
Rathaus
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
Kartenansicht
Der Eingang befindet sich in der Schulstraße.Erreichbarkeit / ÖPNV
Dreieich-Sprendlingen Mitte
Bus: OF-67
Dreieich-Sprendlingen Rathaus
Bus: OF-64
Bus: 662
Bus: 663Hinweise zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
Aufzug vorhanden -
Details
Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. - Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Für den Antrag auf Personalausweis, Kinderreisepass und Reisepass müssen Kinder (bis hin zum Säugling) selbst bei der Antragsstellung und jeder Aktualisierung mit ins Bürgerbüro kommen. Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben. (Wahlweise kann ein Elternteil bei der Antragsstellung unterschreiben, der andere Elternteil bei Abholung des Ausweises). Bei alleinigem Sorgerecht muss der Bescheid darüber bei Antragsstellung vorgelegt werden.Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aus "§ 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)".
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Reisepass“ erhalten Sie im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern. - Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
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Kontakt
Organisationseinheiten