Reisepass: Kind mit eintragen
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Überblick
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.
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Details
Unterlagen
Für den Antrag auf Personalausweis, Kinderreisepass und Reisepass müssen Kinder (bis hin zum Säugling) selbst bei der Antragsstellung und jeder Aktualisierung mit ins Bürgerbüro kommen. Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben. (Wahlweise kann ein Elternteil bei der Antragsstellung unterschreiben, der andere Elternteil bei Abholung des Ausweises). Bei alleinigem Sorgerecht muss der Bescheid darüber bei Antragsstellung vorgelegt werden.Hinweise
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".
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Kontakt
Organisationseinheiten