Mutterschaftsanerkennungen
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Überblick
Eine Mutterschaftsanerkennung ist eine Erklärung einer unverheirateten Frau, die zur Herstellung eines rechtlichen Abstammungsverhältnisses zwischen ihr und dem von ihr geborenen Kind führt.
Die Mutterschaftsanerkennung ist nur in wenigen Ländern gebräuchlich, in Europa noch in Frankreich und Italien. -
Details
Verfahrensablauf
Zur Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.
Voraussetzungen
Eine ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils sieht die Mutterschaftsanerkennung vor.
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument der (werdenden) Mutter Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes oder Bestätigung über die Geburt des Kindes, falls diese noch nicht beurkundet ist oder Auszug aus dem Mutterpass, falls das Kind noch nicht geboren ist
- eigene Geburtsurkunde
- Bei Abweichung des Namens, entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde)
- Telefonnummer, unter der die Mutter zur Terminvereinbarung erreicht werden kann
Gebühren
Die Beurkundung einer Mutterschaftsanerkennung nach § 44 Abs. 1 und 2 PStG ist generell gebührenfrei.
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Kontakt
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