Bauaktenarchiv
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Überblick
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
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Details
Zuständige Stelle
Stadt- und Verkehrsplanung
Frau Mahn
Tel: 06103 - 601 425
monika.mahndreieichde
Voraussetzungen
- Eigentümer des Grundstückes (Vorlage des Grundbuchauszuges + Personalausweis)
- Vollmacht des Eigentümers
Unterlagen
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegenGebühren
Verwaltungskosten: 12,50 €, je Halbestunde
Kopie DIN A4: 00,50 €
Kopie DIN A3: 01,00 €
Zahlungsart
BarBearbeitungsdauer
1 - 2 Tage -
Kontakt
Organisationseinheiten