Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Ersatzführerscheins (Verlust, Diebstahl, Unbrauchbarkeit, Namenswechsel)
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Überblick
Wenn Ihr Führerschein
- abhandengekommen oder vernichtet worden ist,
benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
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Details
Unterlagen
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlagen
§ 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Hinweise
Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
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Kontakt
Organisationseinheiten