Windelkonzeption – kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Kindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Dreieich unterstützt die häusliche Pflege für Kinder und Jugendliche vom 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Verfahrensablauf

    Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt schriftliche Bestätigung der Bezugsberechtigung mit Hinweis auf die Ausgabemodalitäten – befristet für 1 Jahr

    Ausgabe erfolgt über Info-Zentrale:

    • Prüfung der Antragsberechtigung durch Vorlage der Bezugsberechtigung
  • Zuständige Stelle

    Antragstellung bei Soziales, Schule und Integration – Förderung von Menschen mit Behinderung

  • Voraussetzungen

    Berechtigt sind Schwerbehinderte und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche vom 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz in Dreieich, die sich nicht in stationärer Pflege befinden.


    • Ärztliche Verordnung über den Bedarf einer Inkontinenzhilfe
    • Einstufung in Pflegegrad 2
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Kopie Geburtsurkunde (und Vorzeigen des Originals bei Beantragung)
    • Kopie, Ausweis gesetzliche Vertreter*Innen
    • Ärztliches Attest bei pflegebedürftigen, inkontinenten Personen, welches explizit die Inkontinenz bestätigt.
    • Bei Antrag auf Weiterbewilligung ist ein neues ärztliches Attest ausreichend.
  • Was sollte ich noch wissen?

    Mengenangabe:

    Die monatliche Abgabe ist begrenzt auf:

    • 4 Windelsäcke pro Monat für Kinder vom 3. -12. Lebensjahr (max. für 3 Monate im Voraus)
    • 6 Windelsäcke pro Monat bei Jugendlichen vom 13.-18. Lebensjahr (max. für 3 Monate im Voraus)

    Eine rückwirkende Ausgabe von Windelsäcke ist ausgeschlossen!

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Beratung (Förderung) von Menschen mit Behinderung