Windelkonzeption – kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Kindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Dreieich unterstützt die häusliche Pflege für Kinder und Jugendliche vom 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Verfahrensablauf
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt schriftliche Bestätigung der Bezugsberechtigung mit Hinweis auf die Ausgabemodalitäten – befristet für 1 Jahr
Ausgabe erfolgt über Info-Zentrale:
- Prüfung der Antragsberechtigung durch Vorlage der Bezugsberechtigung
Zuständige Stelle
Antragstellung bei Soziales, Schule und Integration – Förderung von Menschen mit Behinderung
Voraussetzungen
Berechtigt sind Schwerbehinderte und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche vom 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz in Dreieich, die sich nicht in stationärer Pflege befinden.
- Ärztliche Verordnung über den Bedarf einer Inkontinenzhilfe
- Einstufung in Pflegegrad 2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Geburtsurkunde (und Vorzeigen des Originals bei Beantragung)
- Kopie, Ausweis gesetzliche Vertreter*Innen
- Ärztliches Attest bei pflegebedürftigen, inkontinenten Personen, welches explizit die Inkontinenz bestätigt.
- Bei Antrag auf Weiterbewilligung ist ein neues ärztliches Attest ausreichend.
Was sollte ich noch wissen?
Mengenangabe:
Die monatliche Abgabe ist begrenzt auf:
- 4 Windelsäcke pro Monat für Kinder vom 3. -12. Lebensjahr (max. für 3 Monate im Voraus)
- 6 Windelsäcke pro Monat bei Jugendlichen vom 13.-18. Lebensjahr (max. für 3 Monate im Voraus)
Eine rückwirkende Ausgabe von Windelsäcke ist ausgeschlossen!
Anträge / Formulare