Sterbefall im Ausland Beurkundung

  • Leistungsbeschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.


An wen muss ich mich wenden?

das Standesamt

  • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
  • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)

In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Fr: geschlossen

Zuständige Abteilungen