Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Dreieich arbeitet daran, die städtischen Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot www.dreieich.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Ansprechperson Barrierefreiheit städtischer Internetauftritt:

Hartumata Camara

+49 6103 601-185

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Dreieich arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

  • PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
  • Einige Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
  • Die Kontrastverhältnisse könnten bei einigen Logos, Grafiken oder Fotos, nicht ausreichend sein.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dateien 
  • Inhalte in Leichter Sprache sind noch nicht vorhanden und werden noch ergänzt.
  • Leistungen werden aus dem Hessenfinder des Landes Hessens eingespielt. Dieser ist noch nicht in leichter Sprache verfasst.

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. 

Die Stadt Dreieich arbeitet daran, die Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen und die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter dem oben aufgeführten Kontaktformular.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. 

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

+49 0641 303-2901

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1. Juni 2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf der Grundlage des Prüfberichts zur Barrierefreiheit vom 27. April 2023 erstellt.