Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:
Formulare und Erklärungen:
Allgemeine Unterlagen:
- ein aktuelles Passfoto pro einzubürgernder Person
- tabellarischer Lebenslauf
- gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
- gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
Personenstandsurkunden:
Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare.
Zugelassene Übersetzer finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.de. Auch englischsprachige Urkunden müssen auf Deutsch übersetzt werden.
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Abschrift aus dem Familienbuch - ggf. auch Vorehen (d.h. 1. Ehe, 2.Ehe, ...)
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
- Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Adoptionsbeschluss
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für über 16-jährige Antragsteller/innen:
Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!
- B 1-Zeugnis oder höherwertiges Zeugnis (B 2 – C 2 oder TestDaF) - nur standardisierte
Prüfung von einem staatlich anerkannten Bildungsträger: Telc oder Goethe-Institut
> Information zum B1-Sprachtest
- Hauptschulabschluss oder höherwertiges Zeugnis einer deutschen Schule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
- DSH-Prüfung / PNdS-Prüfung / Studienkolleg
- Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1)
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:
- aktuelle Schulbescheinigung
- alle Zeugnisse
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:
Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!
- mindestens Hauptschulabschlusszeugnis einer deutschen Schule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können anerkannt werden
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können anerkannt werden
- Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. den Test „Leben in Deutschland“
> Information zum Einbürgerungstest
- deutscher Studienabschluss in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik-, Verwaltungswissenschaften
Einkommensnachweise:
- bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und 1 aktuelle Gehaltsabrechnung
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid bzw. Bescheinigung vom Steuerberater über aktuelle Einkünfte. Nachweis bestehende Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie getroffene Altersvorsorge (z. B. Immobilien, Vermögen, freiwillige Einzahlung in gesetzliche RV, bestehende Kapitalversicherung o.a.)
- bei Bezug öffentlicher Leistungen: Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld,
Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAföG
Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen.
Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland:
für die letzten 5 Jahre:
- Rentenversicherungsverlauf (von der Rentenversicherung in Frankfurt am Main, Zeil 53 - Informationsblatt_Versicherungsverlauf
oder bei Selbstständigkeit Gewerbeanmeldung/Steuerbescheide - Bescheinigung über Kindergartenbesuch / Schulbesuch / Studienzeiten (alle
Studienbescheinigungen oder Exmatrikulation)
Die Auflistung ist nicht abschließend, daher bleibt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten.
Hier finden Sie unser Informationsblatt zur Einbürgerung als Download im PDF-Format: Informationsblatt zur Einbürgerung