Einbürgerung

Antrag auf Einbürgerung

Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Ein Antrag auf Einbürgerung ist an vielfältige Voraussetzungen geknüpft. Auf dieser Seite finden Sie Wissenswertes zum Thema Einbürgerung zusammengefasst. Sie erhalten hier die erforderlichen Formulare zum Herunterladen.

Aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitungszeiten momentan länger als üblich ausfallen. Ihre Anliegen sind uns wichtig, und wir sind bemüht, alle Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld.

So reichen Sie den Einbürgerungsantrag ein

Antrag ausfüllen
Bitte füllen Sie den Einbürgerungsantrag vollständig aus. 
WICHTIG: Unterschreiben Sie noch nicht! Die Unterschrift erfolgt persönlich vor Ort.
Benötigte Unterlagen
Fügen Sie das Original des Antrags und Kopien der benötigten Unterlagen bei.
Einreichung

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag persönlich im Rathaus ein oder senden Sie ihn per Post an:

Stadt Dreieich

Hauptstraße 45

-Einbürgerung-

63303 Dreieich 

Vorbereitung auf das Gespräch
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen für die Einbürgerung sorgfältig durchlesen, vollständig verstehen und korrekt wiedergeben können. Sie werden dazu befragt.

Wichtige Hinweise für Antragstellende:

  1. Sie werden automatisch kontaktiert, sobald Ihr Antrag zur Bearbeitung ansteht.
  2. Ein persönlicher Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
  3. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen, Beschwerden oder Mahnungen ab, da dies den Bearbeitungsprozess verzögern kann.

Aktuelle Informationen zu Wartezeiten

  • Aufgrund der hohen Anzahl von Einbürgerungsanträgen kommt es derzeit zu verlängerten Wartezeiten.
  • Alle eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, um Fairness für alle Antragstellenden zu gewährleisten.
  • Die Stadtverwaltung arbeitet kontinuierlich daran, den Bearbeitungsprozess zu optimieren.