Erster Stadtrat Stadt Dreieich
Der Erste Stadtrat ist das zweitwichtigste hauptamtliche Magistratsmitglied der Stadt Dreieich und spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Verwaltung. Er wird für eine Amtszeit von sechs Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und fungiert als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. In dieser Funktion ist der Erste Stadtrat für die Umsetzung der politischen Beschlüsse sowie für die Koordination verschiedener Verwaltungsbereiche verantwortlich.
Durch enge Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und anderen städtischen Gremien trägt der Erste Stadtrat maßgeblich zur Weiterentwicklung der Stadt Dreieich bei.