Haushalt. Finanzen.


Haushalt, Finanzen und Jahresabschluss

Welche Einnahmen und Ausgaben erwartet die Stadt Dreieich? Welche Investitionen sind in der Finanzplanung vorgesehen? Diese Informationen können Sie dem Haushaltsplan entnehmen.

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Projekt Schuldenbremse

  • Informationen zum Kommunalen Schutzschirm

    Die Landesregierung hatte im Jahr 2012 die steigende Verschuldung der hessischen Kommunen  im Bereich der Kassenkredite zum Anlass genommen einen „Kommunalen Schutzschirm“ aufzubauen. Wesentlicher Bestandteil war ein Entschuldungsfond in Höhe von 3,2 Milliarden Euro zur partiellen Entschuldung von insgesamt 106 „konsolidierungsbedürftigen“ Kommunen.

    Die Identifizierung der konsolidierungsbedürftigen Kommunen erfolgte anhand der Kennzahlen ordentliches Ergebnis und Kassenkreditstand der Jahre 2005 bis 2009. Die Stadt Dreieich galt demnach als konsolidierungsbedürftig und ihr stand - bei erfolgreicher Teilnahme - ein Entschuldungsvolumen von 41,7 Mio. EUR zu. Teilnahmevoraussetzung war ein Konsolidierungsprogramm, mit dem die Stadt den Haushalt bis spätestens im Jahr 2018 ausgleicht.

    Die Stadt Dreieich hatte am 19.6.2012 den Antrag zur Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm gestellt. Die Maßnahmen des Projekts Schuldenbremse Dreieich bildeten dabei die Grundlage des Konsolidierungsprogramm für den Schutzschirmantrag. Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 11.12.2012 den Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung bei einer Gegenstimme beschlossen. Die Vereinbarung wurde am 17.12.2012 von Finanzminister Dr. Schäfer, Herrn Bürgermeister Zimmer und Herrn Erstem Stadtrat Burlon unterzeichnet.

    Die vom Land für die Entschuldung beauftragte WI-Bank löste am 15.2.2013 Kassenkredite der Stadt Dreieich im Umfang von 34,1 Mio. € ab und am 28.3. Investitionskredite in Höhe von 7,6 Mio. €. Die Darlehen werden vom Land direkt an die WI-Bank über eine Laufzeit von 30 Jahren getilgt. Die Kommunen erstatten den Zinsaufwand für die durch die WI-Bank abgelösten Darlehen an die WI-Bank (jeweils auf die Restschuld). Der Zinssatz für die Stadt ergibt sich aus dem Refinanzierungszins der WI-Bank für eine 10-jährige Laufzeit zum Zeitpunkt der Ablösung und wird durch das Land und durch Mittel des Landesausgleichsfonds um insgesamt 2 % (für die ersten 15 Jahre, danach 1,5 %) verbilligt.

  • Stadtverordnetenbeschluss zur Umsetzung der Kienbaum-Maßnahmenvorschläge Paket I und II

  • Gutachten Kienbaum