Auch auf den Gehwegen geht es hoch her in Dreieich, sobald die Radfahrsaison begonnen hat. „Wenn ich mit Dreieicher Bürgerinnen und Bürgern spreche, kommen wir schnell auf das Thema 'verbotenes Radeln auf Gehwegen'. Deshalb werden wir in den kommenden Wochen Radfahrende, die illegal auf dem Gehweg fahren, freundlich auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen“, erklärt Dieter Fröhlich, ehrenamtlicher Radverkehrsbeauftragter der Stadt Dreieich. Die Straßenverkehrsordnung regelt deutlich, dass Personen, die älter als zehn Jahre sind, nicht auf dem Gehweg radeln dürfen. Werden sie dabei von Ordnungshütern erwischt, sind mindestens 55 Euro fällig.
Damit es gar nicht erst soweit kommt, startet der Runde Tisch Radverkehr gemeinsam mit dem städtischen Amt für Bürger und Ordnung in diesem Frühling eine Aufklärungskampagne. „Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie in jedem Fall Verkehrsteilnehmer sind, egal, wie sie unterwegs sind“, ergänzt der Radverkehrsbeauftragte „Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Rollator oder dem Kraftfahrzeug: Für alle gilt die Straßenverkehrsordnung gleichermaßen und es ist nötig, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen und uns mit Respekt begegnen“, so Fröhlich abschließend.
Menschen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, bezeichnen sich oft als „schwächere Verkehrsteilnehmer“, vergessen dabei aber, dass sie für Passanten auf dem Gehweg die „stärkeren Verkehrsteilnehmer“ sind. Und das auch noch verbotener Weise. Sie werden daher im Rahmen der Aktion des Runden Tisches Radverkehr an verschiedenen Orten im Stadtgebiet zu unterschiedlichen Zeiten von Mitgliedern des Gremiums oder von Ordnungskräften angesprochen und erhalten ein süßes Präsent nebst Handzettel. Wer die dort beschriebenen Regeln für einen regelkonformen Umgang mit dem Rad auf Gehwegen einhält, ist in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite. Denn beim nächsten Mal gibt es keinen süßen Gruß, sondern eine bittere Pille in Form eines Strafzettels.