Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich um das Amt bewerben. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung; die Ernennung durch das Amtsgericht Langen.
Aufgabe der Schiedsämter ist die außergerichtliche Streitschlichtung in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und sind in aller Regel keine Juristen. Da aber die Schiedsfrauen und Schiedsmänner auch in ihren Amtsbezirken leben, kennen sie oft die menschlichen Hintergründe eines Streits und sind deswegen in der Lage, vernünftige Vorschläge für eine Einigung der streitenden Parteien zu unterbreiten.
Aufgabe der Schiedsämter ist nur das Schlichten, nicht aber das Richten. Hier geht es demnach allein um die Vermittlung einer gütlichen Einigung, nicht aber um die rechtliche Beurteilung und Entscheidung eines Rechtsstreits. Aus Vergleichen, die von den Schiedsämtern protokolliert werden, kann – wie aus einem Urteil – 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss eine Schiedsperson im Alter zwischen 30 und 75 Jahren sein und mit Hauptwohnung im Schiedsbezirk wohnen. Außerdem dürfen die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht aufgrund eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter verloren haben; dürfen nicht entmündigt sein oder unter Pflegschaft oder vorläufiger Vormundschaft stehen. Auch dürfen die Bewerberin bzw. der Bewerber durch sonstige wegen vorgenannter Tatbestände ausgesprochener gerichtlicher Anordnungen nicht in der Verfügung über das eigene Vermögen beschränkt sein. Die Schiedsperson soll ferner zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben regelmäßig mindestens einen Tag in der Woche eine Sprechstunde in einem Amtsraum abhalten.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 27. Juli 2022 beim Magistrat der Stadt Dreieich, Referat Recht, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich schriftlich zu bewerben.