Die Erhebung der Gebühren zur Deckung dieser Kosten ist gesetzlich geregelt. Zuschüsse aus allgemeinen Steuermitteln sind nicht zulässig. Die Gebühren müssen die Aufwände der Abwasserentsorgung daher vollständig decken. Zudem sind die sog. Abwassergebühren regelmäßig neu zu kalkulieren. Diese umfassen die Schmutzwassergebühr, die Niederschlagsgebühr sowie die Kosten für die Leerung von sog. „Güllegruben“.
Die letzte Kalkulation aus dem Jahr 2020 erfolgte für die Jahre 2021 bis 2023. Aufgrund einer hohen Gebührenrücklage aus den Jahren bis 2020 konnte die Gebühr für den Zeitraum bis Ende 2023 auf den seit 2012 niedrigsten Wert gesenkt werden. Bedingt durch die andauernden Krisensituationen, insbesondere den Ukraine-Krieg sowie damit einhergehender Kostensteigerungen und Lieferengpässen, mussten in den letzten Jahren bei gleichbleibenden Gebühren erheblich mehr Kosten aufgewendet werden als noch in 2020 in der Kalkulation angenommen. Dazu wurde die Gebührenrücklage in Anspruch genommen, die nun mit dem Jahr 2023 annähernd verbraucht sein wird.
Das hat zur Folge, dass für den neuen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2024 bis 2027 ohne die als Puffer dienenden Rücklagen kalkuliert werden musste und zudem das inzwischen deutlich höhere Kostenniveau direkt auf die Gebührenansätze durchschlägt. Wesentliche Kostenfaktoren sind beispielsweise Baukosten, energieintensive Sachkosten aufgrund höherer Strompreise, deutlich erhöhte Kosten rund um den Betrieb der Kläranlage sowie durch Tariferhöhungen gestiegene Personal- und Transportkosten. In Verbindung mit dem Betrieb der Kläranlage haben sich die Kosten für Material wie etwa Fällmittel (Chemikalien, die andere Stoffe binden und „ausfällen“) für die Kläranlage seit 2022 fast verdoppelt, zwischenzeitlich waren sie auf dem Markt kaum noch verfügbar. Die Kosten für die Entsorgung von Klärschlamm haben sich von 2020 auf 2021 um ca. 20 Prozent erhöht. Auch die kostenintensive Kläranlagenerweiterung von über 25 Millionen Euro Investitionsvolumen, die aufgrund von EU-Auflagen zur Minimierung von Phosphor im geklärten Wasser erforderlich ist, muss für den neuen, diesmal vier Jahre dauernden Kalkulationszeitraum genauso berücksichtigt werden, wie absehbare allgemeine Kostensteigerungen bis Ende 2027. Nur so können die Gebühren nun bis 2027 stabil gehalten werden.
Die Stadt Dreieich hat wie in den Jahren zuvor ein ortsansässiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen damit beauftragt, die Kosten für Schmutzwasser, die Niederschlagsgebühr sowie die Leerung von Grundstückskläreinrichtungen unter Berücksichtigung der Nachkalkulation des nun endenden Zeitraums neu zu ermitteln. Im Ergebnis wird die Schmutzwassergebühr von bisher 1,65 Euro/m³ auf 2,28 Euro/m³ angepasst, die Niederschlagswassergebühr muss im Vergleich zum letzten Kalkulationszeitraum von 0,69 Euro/m² auf 0,85 Euro/m² angehoben werden. Die Leerung von Grundstückskläreinrichtungen (umgangssprachlich: „Güllegruben“) bei Grundstücken, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen sind, erhöht sich von 15,60 Euro/m³ auf 26,94 Euro/m³. Ebenfalls angepasst werden die Kosten für die Überwachung nicht-häuslichen Abwassers (sog. Indirekteinleiter), wobei die konkreten Kosten stark von der Art des Gewerbes und der konkreten Belastung des Abwassers abhängen.
„Wir konnten den Dreieicher Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der zuvor angesparten Gebührenrücklage von 2021 bis 2023 auch in Zeiten stark steigender Kosten in der Abwasserentsorgung im Vergleich zu den Nachbarkommunen sehr niedrige Gebühren ermöglichen“, erläutert Bürgermeister Martin Burlon. „Durch die planmäßige Neukalkulation der Gebühren bei gleichzeitigem Verbrauch der bisherigen Rücklage sowie nun zu berücksichtigender stark gestiegener Kosten, bilden sich nun leider die Kostensteigerungen auch in den Gebühren ab, was zu einer für Dreieicher Verhältnisse stärkeren Gebührenanpassung führt. Da der Abwassergebührenhaushalt nach Vorgabe des Gesetzes ein in sich geschlossenes System ist, müssen die entstehenden Kosten durch die einzunehmenden Gebühren gedeckt werden. Eine Querfinanzierung zum Beispiel durch Steuereinnahmen ist nicht möglich, sodass uns die derzeit guten Steuererträge hier nicht helfen. Im Gegenzug führen höhere Gebühren auch zu keinem besseren Haushaltsergebnis, die Gebührenhaushalte sind ergebnisneutral.“
Die Stadtverordnetenversammlung hat die neuen Gebührensätze in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2023 beschlossen, sie treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit den neuen Gebühren liegt die Stadt Dreieich im Vergleich zu den Schmutzwassergebühren 2023 der anderen Städte und Gemeinden im Kreis Offenbach im Durchschnitt, bei den Gebühren für Niederschlagswasser weiterhin im eher oberen Bereich. Die Gebühren für die Leerung von Grundstückskläreinrichtungen liegen immer noch deutlich unter dem Durchschnitt im Kreis Offenbach. Ein abschließender Vergleich der kommunalen Abwassergebühren 2024 ist jedoch erst im nächsten Jahr möglich, da auch in anderen Kreiskommunen Erhöhungen zur Abstimmung stehen.
Bis zu einem gewissen Grad lassen sich die Jahreskosten trotz der Gebührenerhöhungen auffangen. Die Schmutzwassergebühr ist von der Höhe des Verbrauchs des Frischwassers abhängig, sodass durch Wassersparmaßnahmen im Haushalt, z. B. durch den Einsatz eines modernen wassersparenden Duschkopfs, Einsparungen bei der Wasser- und Abwassergebühr erzielt werden können. Potenzial steckt auch noch in vielen Grundstücken der Altbebauung für die Niederschlagswassergebühr. Durch das Entsiegeln von Flächen (zum Beispiel Bienenwiesen statt Pflaster) bzw. das Ableiten des Regenwassers in den Garten zur Pflanzenbewässerung statt in den öffentlichen Kanal verringert sich die gebührenrelevante Fläche.
Pressemitteilung herunterladen