Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen 1. März und 15. Juni eines jeden Jahres reagieren Wildtiere besonders empfindlich auf ihr Umfeld und dürfen daher nicht gestört werden. Freilaufende Hunde sind eine erhebliche Gefahr für Jungtiere. Die Stadt Dreieich bittet deshalb die Bürgerinnen und Bürger eindringlich um Rücksichtnahme. Dies ist ganz einfach und ohne Aufwand möglich: Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund generell an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken und erspart ihnen eine Menge Stress. Gemeinsam gilt es Flora und Fauna durch rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten zu schützen. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.
Außerdem gilt grundsätzlich, dass niemand über fremdes Eigentum laufen darf. Dies ist unter anderem bei Feldern der Fall, die zur Bewirtschaftung an Landwirte verpachtet sind. Zurückgelassene Äste und andere Gegenstände können zu erheblichen Schäden an den landwirtschaftlichen Maschinen führen. Und generell gilt: Hundekot gehört nicht in die Landschaft, sondern in die Restmülltonne.
In diesem Sinne bittet die Stadt Dreieich alle Bürgerinnen und Bürger durch rücksichtsvolles Verhalten mitzuhelfen, die heimische Tierwelt und Grünflächen zu schützen und zu erhalten.