Das Laub liegt bald vollständig auf dem Boden und muss beseitigt werden. Damit sind die Grünkolonnen und die Straßenreinigungskolonnen der DLB AöR beschäftigt. Es ist Hochbetrieb, die Kehrmaschinen und mit Laubsaugern ausgestattete Fahrzeuge sind in Dreieich und in Neu-Isenburg im Einsatz. Unterstützt werden sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Laub von den Flächen holen. Das Laub wird von städtischen Grundstücken und den angrenzenden Gehwegen entfernt. Dabei werden Straßen mit besonders hohem Laubaufkommen und hoher Verkehrsbedeutung häufiger angefahren.
Trotz des hohen Personaleinsatzes und der Verwendung von leistungsfähigen und dem Stand der Technik entsprechenden Maschinen sowie entsprechend aufgerüsteten Fahrzeugen kann die Laubbeseitigung nicht überall zur gleichen Zeit erfolgen.
Doch nicht jedes Blatt muss ordentlich entfernt werden. Naturnahes Stadtgrün oder „Natur Pur“ heißt die Devise, wenn es darum geht, der heimischen Flora und Fauna etwas Gutes zu tun. Das bedeutet, dass in geschlossenen Gehölzflächen oder an Gehölzsäumen auch mal etwas Laub liegen bleiben darf. Hier entsteht ein Rückzugsort für Kleintiere und Insekten, die im Winter wiederum eine Futterquelle für Vögel bieten. Dieses System kann auch im Hausgarten angewendet werden. Gartenbesitzer können in ausgewählten Flächen das Laub als Mulchschicht liegen lassen, vorzugsweise unter Gehölzen oder auf Beetflächen. Dadurch entsteht eine isolierende Schutzschicht für den Winter. Eine weitere Möglichkeit ist ein Laubhaufen in einer Ecke des Gartens zu platzieren, gerne mit Reisig durchsetzt. Dies ist ein optimales Überwinterungsquartier für Igel und andere Tiere, welches bis zum Auszug im April unberührt bleiben sollte. Kann der Haufen noch darüber hinaus geduldet werden, freuen sich auch Rotkehlchen und Zaunkönig über den Haufen als Brutquartier.
Flächen, auf denen das Laub in jedem Fall entfernt werden sollte, sind Rasen- und Wegeflächen. Außerhalb des Grundstücks auf dem öffentlichen Gehweg kommt darüber hinaus die Straßenreinigungssatzung zum Zuge:
Jeder Anlieger ist dazu verpflichtet, im Herbst ähnliche Aufgaben wie bei der Straßenreinigung und beim Winterdienst zu erledigen. Sie müssen Fahrbahnen und Gehwege vor ihren Grundstücken von Laub freihalten und so die Verkehrssicherheit herstellen. Die Städte Dreieich und Neu-Isenburg weisen darauf hin, dass sich die Reinigungspflicht vom Grundstück aus bis zum Ende des Gehwegrandes mit Straßenrinne bis zur Straßenmitte erstreckt – auch in Innenstadtbereichen. In der Regel ist mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Bei stärkerer Verschmutzung ist auch eine häufigere Reinigung der Straße erforderlich.
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