Daher wurde der Bereich während der Pandemie in den vergangenen zwei Jahren an Sonn- und Feiertagen für den Autoverkehr gesperrt, damit Fußgängerinnen und Fußgänger ungehindert spazieren gehen und schlendern können. Der Sperrzeitraum ist bei Gästen, Besuchenden, Anwohnenden und Gastronomen gut angekommen und reibungslos verlaufen. Daher wird die Fahrgasse auch in diesem Jahr am Ostersonntag und am Ostermontag von 10 bis 18 Uhr sowie an den sommerlichen Sonntagen danach für den Autoverkehr gesperrt. Lediglich Anwohnende und deren Besuch dürfen dann noch einfahren und parken. Ziel ist es, den Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Platz zu bieten und die Aufenthaltsqualität signifikant zu verbessern.
Dafür wird die Fahrgasse am 9. April und 10. April ab dem Obertor von jeweils 10 bis 18 Uhr abgesperrt. An den Sonntagen danach zur gleichen Zeit. Eine Aufsichtsperson wird die Zufahrt regeln und dafür sorgen, dass die Absperrungen nicht entfernt werden können. Ausflügler können die Parkplätze an der Alten Schule (Solmische-Weiher-Straße 28) oder am Weiher (Fahrgasse 65/Untertor) nutzen. Fahrräder können in der Dreieichenhainer Altstadt vielfältig geparkt werden und bieten sich als alternatives Anreisemittel an.
„Das positive Feedback aus den letzten beiden Jahren hat uns bestärkt, auch in 2023 die Dreieichenhainer Altstadt mit der Autofreiheit in der Fahrgasse an Sonn- und Feiertagen zu entlasten“, erläutert die Leiterin des Ordnungsamtes Karin Eisenhauer. „Gerade an sonnigen Tagen erhöht sich das Vergnügen, in aller Ruhe seinen Äppler oder einen Eisbecher ohne Autoverkehr und Gedränge genießen zu können. Ein Ausflug in die Fahrgasse wird so für alle Beteiligten noch stressfreier.“