Der Rechtsanspruch auf Betreuung in der Grundschule wird deutschlandweit ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive umgesetzt und erfordert an fast allen Schulstandorten in Dreieich, die Ausnahme ist Buchschlag, noch weitere bauliche Maßnahmen. Die Stadt und der Kreis Offenbach, der als Schulträger den Prozess steuern soll, stehen diesbezüglich im engen Austausch.
Nun soll die Förderung der Träger ab dem neuen Schuljahr von Höhe und Umfang her angepasst werden. Der Magistrat hat eine entsprechende Beschlussvorlage erstellt und den politischen Gremien empfohlen, einer zehnprozentigen Erhöhung der Förderpauschalen zum neuen Schuljahr zuzustimmen. Damit sollen die Träger angemessen ausgestattet und die Weichen für eine zukunftsfähige Grundschulkindbetreuung gestellt werden.
Durch die Erhöhung der Förderpauschalen und die Erweiterung der Betreuungskapazitäten ergibt sich im Jahr 2023 eine Mehrbelastung von voraussichtlich rund 132.265 Euro für den städtischen Haushalt. Für das Jahr 2024 errechnet sich ein Mehraufwand aufgrund der vertraglichen Anpassungen von rund 484.235 Euro. „Der errechnete Mehraufwand bildet sowohl die erhöhten Förderpauschalen als auch die Mehrkosten durch die Erweiterung der Betreuungsplätze ab. Die baulichen und inhaltlichen Veränderungen zum neuen Schuljahr sind wichtige Schritte und Investitionen, um der Sicherstellung des kommenden Rechtsanspruchs näher zu kommen“, stellt Bürgermeister Martin Burlon fest. Auch in den nächsten Jahren würden weitere erhebliche Anstrengungen und Investitionen in diesem Bereich von Nöten sein.
Das nächste größere Bauvorhaben steht im Stadtteil Dreieichenhain bei der Ludwig-Erk-Schule (LES) an. Aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse tritt hier die Stadt Dreieich als Bauherrin auf. Auf dem Gelände des jetzigen Horts Hainer Chaussee 75 soll ein großes Betreuungsgebäude errichtet werden. Auf diese Weise kann ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot entstehen, das etwa 255 Kindern Platz bieten wird. Während der Bauarbeiten soll zunächst eine Interimslösung für die Betreuung der Hortkinder und der von der Ganztagsbetreuung im Pakt (GiP) betreuten Schulkinder auf dem Sportplatzgelände der LES eingerichtet werden.
Ziel der Stadt ist es, bereits zum neuen Schuljahr 2023/24 das Interimsgebäude zu errichten und so das Betreuungsangebot an der LES insgesamt um 25 Plätze zu erweitern. Die Betreuung der Kinder wird am Interimsstandort in bewährter Weise von der GiP übernommen, die Betreuungszeiten zudem von 16 auf 17 Uhr erweitert. Das Interimsgebäude soll zunächst von den durch die GiP betreuten Schulkindern bezogen werden. Voraussichtlich nach den Herbstferien werden dann auch die Hortkinder aus der Hainer Chaussee in das Interimsgebäude umziehen. Im Anschluss kann mit dem Abbruch des alten Hortgebäudes und mit dem Bau des neuen Betreuungsgebäudes begonnen werden.
Auch an der Karl-Nahrgang-Schule (KNS) im Stadtteil Götzenhain soll es in den Sommerferien Umbauarbeiten in der Mensa geben. Hierdurch kann das Angebot am Standort in Abstimmung mit der Schule um 10 Plätze ausgeweitet werden. Zudem sehen die Planungen vor, dass zum neuen Schuljahr an der Grundschule am Hengstbach in Sprendlingen weitere 35 Betreuungsplätze hinzukommen.
Ebenso soll der Umfang der Betreuung, soweit von den Trägern umsetzbar, schon zum neuen Schuljahr ausgeweitet werden. Erklärtes Ziel der Träger und der Stadt ist es, ein Betreuungsangebot in mindestens 47 Kalenderwochen pro Jahr anzubieten. Einige Träger wollen dies schon zum kommenden Schuljahr 2023/24 umsetzen. Dies bedeutet, dass es dort zukünftig auch in den Ferien bis auf ca. fünf Wochen Schließzeit im Jahr ein verbindliches Betreuungsangebot geben wird. „Die Nachfrage ist bereits jetzt gegeben und der kommende Rechtsanspruch sieht dies per se vor. Wir halten es für richtig, uns hier mit den Trägern bereits jetzt auf den Weg zu machen, um schon möglichst viele Weichen für 2026/2027 zu stellen“, erläutert Ellen Grohe, Leiterin des Fachbereichs Soziales, Schule und Integration, die Neuerung.