Daher sind Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes hier in absehbarer Zeit nicht vorgesehen und zwischenzeitlich auch nicht durchgeführt worden.
Der Magistrat der Stadt Dreieich fordert im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr mit Nachdruck die Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen an der Bahntrasse des Bundes im Bereich Buchschlag und die Aufnahme der von der Stadt Dreieich geforderten Gespräche zur Frage der Priorisierung dieser Maßnahmen.
Denn die in der vorherigen Runde 2017 erstellte Umgebungslärmkartierung zeigte eine erhebliche Betroffenheit von Buchschlag durch Schienenverkehrslärm. Demnach waren 2017 am Tag etwa 1.160 Personen und in der Nacht etwa 950 Personen in Buchschlag durch Schienenverkehrslärm belastet. Die entsprechende Auswertung für die aktuelle Runde zeigen eine Umgebungslärmkarte für Buchschlag auf der Internetseite des EBA, die genauen Angaben über die Anzahl betroffener Personen und ein Vergleich mit den Werten aus 2017 sind laut telefonischer Auskunft des EBA gegenüber der Stadt Dreieich noch in Arbeit.
In ihren Stellungnahmen im Rahmen der 1., 2. und 3. Runde der Lärmaktionsplanung hatte die Stadt Dreieich bereits eindringlich gefordert, ortsbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der vorhandenen und zu erwartenden Lärmbelastung in Erwägung zu ziehen und dabei wiederholt ihre Bereitschaft bekräftigt, sich im Rahmen der Maßnahmenplanung einzubringen und mitzuwirken. Gespräche, um die die Stadt Dreieich mit den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn und des EBA gebeten hatte, wurden im Rahmen der Lärmsanierung für den entsprechenden Streckenabschnitt 3601 in Aussicht gestellt, haben bis heute jedoch nicht stattgefunden.
Der Magistrat der Stadt Dreieich hält an seiner Forderung fest, dass am Streckenabschnitt Buchschlag zeitnah technisch geeignete Maßnahmen des aktiven Schallschutzes umgesetzt werden, die zu einer Reduzierung der Lärmbelastung führen. Weiterhin wird die Deutsche Bahn AG dazu aufgefordert, in den Planungen für die Streckenbelegung nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar eine deutliche Entlastung der Buchschlag tangierenden Bestandsstrecke vorzusehen.
Zur Lärmbelastung in Buchschlag können Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 2. Januar 2024 auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de des EBA Stellungnahmen abgeben.
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