So ist insbesondere der Igel direkt gefährdet, da er sich durch Zusammenrollen vor dem Mähroboter zu schützen versucht und dennoch schwer verletzt wird, wenn ihn ein Mähroboter überrollt. Oder aber der Mähroboter mäht neben dem Rasen auch diejenigen Reptilien, Amphibien und Insekten nieder, die eine Nahrungsgrundlage für Vögel und Kleinsäuger (insbesondere Fledermäuse) darstellen. In der Folge wird durch die fehlende Nahrung die Tier- und Pflanzen-Biodiversität im Garten sowie im unmittelbaren Umfeld erheblich eingeschränkt. Durch das liegenbleibende Schnittgut wird zudem der Nährstoffeintrag in den Boden gefördert, was Blumen- sowie Kräuterwachstum unterdrückt, die jedoch eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen und andere Insekten sind.
Folgende Tipps sorgen dafür, dass es Wildtieren und Insekten im heimischen Garten gut geht:
- Auf Mähroboter komplett verzichten. Stattdessen empfiehlt sich der Einsatz eines Balkenrasenmähers.
- Wenn man auf den Mähroboter nicht verzichten möchte, dann nie unbeaufsichtigt und nach Einbruch der Dunkelheit laufen lassen.
- Rasen maximal dreimal pro Jahr mähen (spart in trockenen Sommern Gießwasser) und Schnittgut fachgerecht entsorgen, sofern vertretbar.
- Blüh- und Kräuterstreifen sowie Hecke anlegen.
- Aufstellung eines Igelbaus sowie einer Totholzecke mit Laubhaufen als Ausweichquartier und Nistmöglichkeiten in den Bäumen für Vögel, Fledermäuse und Eichhörnchen installieren.
- Bei Hitze Trinkmöglichkeiten aufstellen.
„Der Klimawandel erfordert zunehmend ein Umdenken in der Anlage und bei der Pflege des privaten Gartens“, so Sergej Justus, in der Dreieicher Verwaltung verantwortlich für den Produktbereich Umwelt- und Energiemanagement. „Die Auswahl der Bepflanzung wird sich verändern, um mit der Nutzung von hitzeresistenten Pflanzen die Trinkwasserressourcen zu schonen. Zudem müssen wir dafür sorgen, dass die Artenvielfalt bei den Wildtieren erhalten bleibt. Gartengeräte wie der Mähroboter sind hier kontraproduktiv.“
Auch mit Blick auf Arten- und Naturschutzgesetze ist der Einsatz eines Mähroboters überdenkenswert: Gemäß § 4 BArtSchV (i. V. m. § 44 BNatschG) ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. Dabei sind sowohl fahrlässige als auch vorsätzliche Handlungen ordnungswidrig.
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