Stadt Dreieich

Silvester: Stadt weist auf Einschränkungen beim Feuerwerk hin

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So ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen gesetzlich ohne Ausnahme verboten. Zudem werden die Anwohnerinnen und Anwohner grundsätzlich um Rücksichtnahme auf Tiere gebeten und im Umfeld entsprechender Gebäude, Höfe, Anlagen oder rund um das Tierheim sowie in Naturschutzgebieten kein Feuerwerk und keine Knallkörper zu zünden. Dies gilt vor allem auch vor und nach der Silvesternacht. Außerdem ist es nicht zulässig, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern wie beispielsweise in der Dreieichenhainer Altstadt Feuerwerk zu zünden.

 

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