Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Dienststelle steht im November für Fragen zum Schwerbehindertenrecht zur Verfügung. Geplant ist, im zweimonatigem Turnus Monats das Beratungsangebot durchzuführen. Allerdings kann vor Ort weder ein Schwerbehindertenausweis noch ein Beiblatt ausgestellt werden.
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Ein Termin kann beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 069 1567 411 vereinbart werden.
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