Am 8. Oktober 2023 findet die Landtagswahl statt. Viele Bürgerinnen und Bürger nehmen ihr demokratisches Grundrecht wahr und gehen zur Wahl, die allerdings nur mit einer ausreichenden Anzahl von Wahlhelfenden durchgeführt werden kann. Aufgabe der Verwaltung ist es, die erforderlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu rekrutieren und auf ihre Tätigkeit am Wahltag im Wahllokal vorzubereiten.
Die Tätigkeit als Wahlhelfender ist ein Ehrenamt. Alle Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich dazu verpflichtet werden, den Dienst im Wahllokal zu übernehmen. Im Dreieicher Wahlamt setzt man zunächst aber lieber auf freiwillige Helferinnen und Helfer und die Mitglieder der Parteien, um weiterhin einen reibungslosen Ablauf der Wahlen zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß sind freiwillige Wahlhelfende motiviert und deshalb auch gewissenhaft bei der Tätigkeit im Wahllokal und darauf kommt es an.
Ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von 50 Euro für Wahlvorstände und 30 Euro für Briefwahlvorstände soll Auslagen für Essen und Getränke während des Wahldienstes ersetzen. Bislang waren überwiegend Mitglieder und Anhängerinnen und Anhänger von Dreieicher Parteien und Wählergruppen sowie Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter als Wahlhelfende im Einsatz. Um die anstehende Wahl auf möglichst viele Schultern zu verteilen, werden dringend weitere Bürgerinnen und Bürger gesucht, die in den Wahllokalen mitarbeiten wollen.
An die 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahltermin benötigt. Jeder der insgesamt 34 Dreieicher Wahlbezirke wird mit einem Wahlvorstand aus sieben Mitgliedern besetzt: eine Wahlvorsteherin/ein Wahlvorsteher, deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter, eine Schriftführerin/ein Schriftführer und vier Beisitzerinnen/Beisitzer. Diese sorgen in zwei Schichten von acht Uhr bis 13 Uhr beziehungsweise von 13 Uhr bis zum Ende der Wahl um 18 Uhr im Wahllokal für einen reibungslosen Ablauf. Nach Ende der Wahl haben alle Helferinnen und Helfer nochmals Dienst: Die Stimmen werden ausgezählt. Die Briefwahlvorstände treten um 16 Uhr zusammen.
Um für die Auszählung der zahlreichen Briefwahlstimmen gerüstet zu sein, werden die Briefwahlvorstände mit neun Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ausgestattet sein. Wie bei der vergangenen Kommunalwahl im März 2021 werden alle Briefwahlvorstände im Bürgerhaus in Dreieich die Stimmen auszählen.
Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat und sich auch dieses Jahr wieder zeigt, ist der Monat Oktober immer noch ein beliebter Urlaubsmonat. Dementsprechend sind auch viele „altgediente“ Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am 8. Oktober 2023 nicht in Dreieich. Diese Lücken müssen daher möglichst bald geschlossen werden. Alle wahlberechtigten und interessierten Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte per E-Mail bei wahlen@dreieich.de oder telefonisch unter der Rufnummer 06103 601-447 oder -981.
Auch 2023 ist zu den Wahlen wieder Briefwahl möglich. Die Briefwahl kann auf der Internetseite der Stadt Dreieich beantragt werden. Auch kann die Briefwahl beim Rathaus beantragt und zugleich abgeholt werden. Dies ist zu den folgenden Zeiten möglich: montags, dienstags, donnerstags, freitags acht Uhr bis 12 Uhr, dienstags 14 Uhr bis 17 Uhr sowie mittwochs 14 Uhr bis 19 Uhr sowie jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.
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