„Nachdem auch das Jahr 2021 noch überwiegend durch Kontrollen mit Blick auf die Pandemie geprägt war, konnte sich die Ordnungspolizei im letzten Jahr wieder vermehrt dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden, vorrangig dem Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Kindern, widmen“, erklärt Bürgermeister Martin Burlon.
2022 wurden 310 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, dies waren 99 Messungen mehr als 2021. 249.084 Fahrzeuge (2021: 152.462) wurden erfasst, von denen aufgrund der Messergebnisse in 10.721 Fällen (2021: 7.188) eine Verwarnung erteilt wurde. In 1.455 Fällen (2021: 351) erfolgte wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, also mehr als 16 km/h schneller als erlaubt, die Weiterleitung der Ordnungswidrigkeit an das Regierungspräsidium in Kassel. Dabei ist neu, dass nicht mehr eine Überschreitung von 21 km/h maßgeblich ist, sondern jede Überschreitung ab 16 km/h. Entsprechend höher ist daher die Anzahl der Bußgeldfälle, von denen 908 die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 16 bis 20 km/h überschritten haben und die vor der Bußgeldnovelle Ende 2021 noch mit einem Verwarnungsgeld belegt wurden. In 42 Fällen musste ein Fahrverbot ausgesprochen werden (2021: 19).
Der prozentuale Anteil bleibt jedoch annähernd stabil. Die Summe der Verwarnungen und Bußgelder (12.176) ist im Verhältnis zu den erfassten Fahrzeugen (249.084) mit 4,9 Prozent im Vergleich zu 2021 (5,0 Prozent) fast gleich.
Die höchsten Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden an folgenden Stellen gemessen:
- Offenbacher Straße, Lärmschutz, in Sprendlingen (innerorts), 92 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- L 3262, Bereich Rundseeschneise in Buchschlag (außerorts), 133 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h
- L 3117, Höhe Müllerwiese in Sprendlingen (außerorts), 122 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
- L 3317 Richtung Messel, Bereich Kuhtrift in Offenthal (außerorts), 126 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h
- Hainer Chaussee, Höhe Theisenmühle in Dreieichenhain (innerorts), 91 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
- B 486, Höhe Wetterturm in Offenthal (außerorts), 116 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h
- B 486, Höhe Flurstraßenbrücke in Offenthal (außerorts), 113 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h
- Philippseicher Straße in Götzenhain, Höhe Schloß, (außerorts), 92 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
- L 3262 Höhe Deponie in Buchschlag (außerorts), 111 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h
- Fichtestraße im Bereich Lärmschutz in Sprendlingen (innerorts), 68 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- Hainer Chaussee, Höhe Kinzigstraße in Dreieichenhain (innerorts), 85 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
- Offenbacher Straße, Höhe Dreieich Plaza in Sprendlingen (innerorts), 84 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
- Frankfurter Straße in Höhe Nr. 107 in Sprendlingen (innerorts), 83 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
- August-Bebel-Str. Höhe Nr. 44 in Sprendlingen (innerorts), 61 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- L 3317, Neuhöfer Straße in Götzenhain (außerorts), 108 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h
Analog 2021 liegt die Zahl der zahlungsunwilligen Geschwindigkeitssünder in 2022 bei drei Prozent. Von den 10.721 Verwarnungsgeldverfahren mussten mangels Zahlungseingang 321 an das Regierungspräsidium nach Kassel übergeleitet werden. In den Jahren vor der Pandemie lag diese Zahl höher.
Die Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von Tempo-30-Zonen lagen vor 15 Jahren auf dem Höchststand von 17,13 Prozent. In den Folgejahren ging diese Zahl an Überschreitungen stetig zurück und seit 2011 kann die Zahl unter 10 Prozent gehalten werden. In 2022 wurden 4,3 Prozent der erfassten Fahrzeuge mit einer Überschreitung in diesen Zonen festgestellt.
5.229 Mal registrierte die Ordnungspolizei eine Parksünde, das sind rund 500 Fälle mehr als im Jahr davor (2021: 4.725). Häufigste Vergehen waren 1.457 Mal das Parken ohne Parkscheibe (2021: 1.208), 640 Mal das Parken im Haltverbot (2021: 512), gefolgt von 500 Mal das Parken mit falsch eingestellter Parkscheibe und 267 Mal das Parken auf einem Gehweg (2021: 309). Die Anzahl der Zahlungsunwilligen liegt hier mit 9,7 Prozent (507) niedriger als 2021 (11,2 Prozent).
In 24 Fällen musste ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Handynutzung während der Fahrt eingeleitet werden (2021: 36). Geringer war 2022 indes die Zahl der Rotlichtverstöße mit 64 Fällen, das sind halb so viele wie 2021. Ursächlich für weniger Kontrollen waren hier hauptsächlich technische Probleme an den Anlagen. Der Rotlichtverstoß stellt immer einen Bußgeldtatbestand dar. Wer die rote Ampel überfährt, wenn sie länger als eine Sekunde ”rot” zeigt, dem droht zusätzlich ein Fahrverbot für einen Monat. 2022 wurde in neun (2021: 44) Fällen dieses Verbot durch das Regierungspräsidium Kassel ausgesprochen. Glücklicherweise kam es in keinem Fall zu einer Gefährdung eines Fußgängers, was neben dem Fahrverbot auch ein erhöhtes Bußgeld bedeutet hätte.
„Wir hoffen, dass dennoch mit Aufstellung der ‘Starenkästen’ an den sechs Ampelanlagen insgesamt eine abschreckende Wirkung erzielt wird, sodass insbesondere Kinder auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule noch wirkungsvoller im Straßenverkehr geschützt werden“, so Karin Eisenhauer, Fachbereichsleiterin Bürger und Ordnung.
Bürgermeister Martin Burlon ergänzt: „Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Verkehrsführung in Dreieich so kinderverträglich wie möglich zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche ebenso wie kindgerechte Ampelphasen, Verkehrsüberwachung, Straßenraumgestaltung und ein sicheres Schulwege- und Radwegenetz. Die Schulwegemarkierung wurde dabei in 2022 grundlegend erneuert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist natürlich auch die Verkehrsaufklärung und -erziehung der Schulen sowie die Erklärungen und Hilfestellungen durch die Eltern.“