Kreis Offenbach

Aktuelle Allgemeinverfügungen zur Afrikanischen Schweinepest

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Der Kreis Offenbach hat deswegen zwei weitere Allgemeinverfügungen erlassen. Aufgrund eines weiteren Fundes außerhalb des ursprünglichen Kerngebiets, muss die Sperrzone ll, die sogenannte infizierte Zone, vergrößert werden. In dieser werden gleichzeitig Erleichterungen für die Jagd vorgenommen. In der Sperrzone l, der sogenannten Pufferzone, wird die Untersagung der Ernte- und Bewegungsjagden aufgehoben. In Randgebieten zur Sperrzone ll können diese beantragt werden, sofern sichergestellt ist, dass eine Versprengung von Schwarzwild ausgeschlossen werden kann.

Die Sperrzone II umfasst im Kreis Offenbach die komplette Gemeinde Egelsbach und die Stadt Langen sowie Teile der Städte Dreieich, Neu-Isenburg und Rödermark. Diese wird umschlossen von einem rund zehn Kilometer breiten Streifen: der Sperrzone I. In dieser liegen die Städte Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Neu-Isenburg und Rödermark, sofern sie nicht bereits von der Gebietsfestlegung der Sperrzone II erfasst sind, sowie Teile der Gemeinden Hainburg und Mainhausen sowie der Städte Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt.

Besondere Regeln in Sperrzone II

  • Einzeljagd ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Schwarzwild darf in der Regel nicht geschossen werden.
  • Alle, die auf dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, sollen unbedingt auf den Wegen bleiben, um die mögliche Verbreitung durch den Menschen zu minimieren.
  • Es besteht eine Leinenpflicht für Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften.

Weitere Informationen sowie die amtlichen Bekanntmachungen in voller Länge sind unter www.kreis-offenbach.de/afrikanische-schweinepest abrufbar.

Hintergrund
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine oftmals tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen sowie andere Haus- und Nutztiere besteht nicht. Auch vom Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch geht für Menschen keine Gefahr aus. ASP wurde im September 2020 zum ersten Mal in Deutschland nachgewiesen. Schweine können sich durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren sowie durch die Aufnahme von kontaminierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen anstecken. Auch eine indirekte Übertragung der Viren, etwa durch Fahrzeuge, landwirtschaftliche Geräte, Jagdausrüstung, Kleidung et cetera, ist möglich.