Stadt Dreieich

Gefahrenabwehr: Dreieicher Trinkwasserverordnung wird an hessenweite Regelungen angepasst

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Die Stadtwerke Dreieich haben in 2022 zusätzlich eine Wasserampel vorgeschaltet. Mit ihr wird der jeweilige Status des Trinkwasserverbrauchs im Verhältnis zu den Wasserreserven und den aktuellen Wetterbedingungen transparent kommuniziert. Verbunden damit wird jeweils ein mehrstufiger Appell an die Bevölkerung, freiwillig die Nutzung des Trinkwassers aus der öffentlichen Wasserversorgung einzuschränken. Nach der „roten Ampel“ kann dann im Notfall durch den Magistrat der Trinkwassernotstand ausgerufen werden und die Gefahrenabwehrverordnung in Kraft treten.

„Uns ist wichtig, die Bürgerinnen und Bürger für den umsichtigen Umgang mit Trinkwasser zu sensibilisieren, damit Einschränkungen und gar Verbote vermieden werden können“, erläutert Bürgermeister Martin Burlon. „Sollte der Trinkwassernotstand unvermeidbar werden, sind einheitliche Regularien leider notwendig, um die Versorgung Dreieichs mit dem Lebensmittel Wasser sicherzustellen. Nur wenn wir alle an einem Strang ziehen wird es uns gelingen, bei einem erneut heißen und trockenen Sommer den Trinkwassernotstand zu vermeiden.“

Die notwendigen Ge- und Verbote im Rahmen der neuen Verordnung werden auf der städtischen Website unter www.dreieich.de zur Verfügung gestellt. Verstöße gegen die Verordnung können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

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