Stadt Dreieich

Lärmschutz: Forderung von übergesetzlichen Maßnahmen an der Bahn in Buchschlag

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Damit das Schreiben in die sogenannte Parlamentarische Befassung in Berlin eingebracht werden kann, die für den Herbst dieses Jahres als Teil der Planfeststellung für die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim vorgesehen ist, muss ein entsprechender Brief von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dreieich beschlossen werden. Im ersten Schritt wird nun im Rahmen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Energie darüber beraten.

Die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim selbst wird Dreieich nicht tangieren, sondern in enger Parallelführung zur Autobahn A5 zwischen Zeppelinheim und dem Flughafen geführt werden. Ihre Aufgabe ist die Kapazitätserhöhung der Nord-Süd-Verbindungen der Bahn und die Entlastung der bestehenden Strecken. Im Internet sind auf der Seite https://www.frankfurt-mannheim.de/home.html der Deutschen Bahn umfassende Informationen hierzu und zum gesamten Planfeststellungsverfahren zu finden.

Kommunen an den Bestandsstrecken, zu denen Dreieich gehört, können nun im Rahmen der Planung für die Neubaustrecke zusätzliche, sogenannte „übergesetzliche“ Schallschutzmaßnahmen fordern. Dies sind Maßnahmen, zu denen die Deutsche Bahn rechtlich nicht verpflichtet ist. Der Bundestag entscheidet im Herbst, inwieweit Finanzmittel für die Forderungen bereitgestellt werden.

„In Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern in Buchschlag höre ich immer wieder das Unverständnis darüber, dass die Bahn hier keine Verpflichtung zu Schallschutzmaßnahmen sieht“, berichtet Bürgermeister Martin Burlon. Bereits im Rahmen der Lärmaktionsplanung Schiene hatte der Magistrat mehrfach Lärmminderungsmaßnahmen eingefordert, zuletzt gemäß Beschluss vom Dezember 2023. „Die Stadt hat keine direkten Möglichkeiten, Entscheidungen der Deutschen Bahn zu beeinflussen, aber die bestehende Belastung von Buchschlag muss reduziert werden“, so Bürgermeister Martin Burlon abschließend.

 

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