Ohne Ausnahme gesetzlich verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Außerdem ist es nicht zulässig, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerk zu zünden. „Gerade die Dreieichenhainer Altstadt musst geschützt werden. Ein durch Feuerwerk entstehender Brand gefährdet nicht nur die dort wohnenden Menschen, sondern würde auch unschätzbare ideelle und materielle Werte zerstören,“ so Erster Stadtrat Holger Dechert. „Die vielen liebevoll restaurierten Fachwerkhäuser und das einmaligen Ambiente sind es wert, bewahrt zu werden“. Zudem werden die Anwohnerinnen und Anwohner grundsätzlich um Rücksichtnahme auf Tiere gebeten. Im Umfeld entsprechender Gebäude, Höfe, Anlagen oder rund um das Tierheim und in Naturschutzgebieten sollten möglichst kein Feuerwerk und keine Knallkörper gezündet werden. „Es geht uns nicht um die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen, sondern um eine Sensibilisierung der Bevölkerung zum Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden“, so Erster Stadtrat Holger Dechert abschließend.
Stadt Dreieich