Der Kreis Offenbach hat deswegen zwei weitere Allgemeinverfügungen erlassen. Aufgrund eines weiteren Fundes außerhalb des ursprünglichen Kerngebiets, muss die Sperrzone ll, die sogenannte infizierte Zone, vergrößert werden. In dieser werden gleichzeitig Erleichterungen für die Jagd vorgenommen. In der Sperrzone l, der sogenannten Pufferzone, wird die Untersagung der Ernte- und Bewegungsjagden aufgehoben. In Randgebieten zur Sperrzone ll können diese beantragt werden, sofern sichergestellt ist, dass eine Versprengung von Schwarzwild ausgeschlossen werden kann.
Die Sperrzone II umfasst nunmehr auch größere Teile von der Stadt Dreieich.
Es gelten besondere Regeln in Sperrzone II. Die Einzeljagd ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Das Schwarzwild darf in der Regel nicht geschossen werden. Alle, die auf dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, sollen unbedingt auf den Wegen bleiben, um die mögliche Verbreitung durch den Menschen zu minimieren. Es besteht eine Leinenpflicht für Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften.
Aktuelle Informationen und die Karten der aktuellen Sperrzonen sind beim Kreis Offenbach unter dem Link https://www.kreis-offenbach.de/Themen/Gesundheit-Verbraucher-schutz/akut/Schweinepest/ abrufbar.
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