
Bis zum Druck und Versand der Bescheide am 27. Januar 2025 erfolgte zunächst ein aufwendiger Abgleich der jeweiligen Empfänger, da die Angaben bei der Erfassung des Grundsteuermessbetrages beim Finanzamt oftmals nicht übereinstimmten mit den Angaben bei der Stadt Dreieich. „Leider sind das zwei komplett voneinander getrennte Erfassungssysteme, sodass rund 15.000 abweichende Adressen bzw. Empfängerangaben überprüft werden mussten“, erläutert der Fachbereichsleiter Finanzen und Controlling, Matthias Portis. Im Anschluss erfolgte die sogenannte Jahressollstellung, die alle voraussichtlich in diesem Jahr entstehenden Forderungen erfasst. Am 30. und 31. Januar 2025 sollen die Grundsteuerbescheide vorbehaltlich der Postzustellung bei den Bürgerinnen und Bürgern eintreffen. „Aufgrund der späten Datenlieferung des Finanzamts gehen wir aktuell zudem davon aus, dass wir im ersten Halbjahr einige Nachveranlagungen für 2025 bescheiden werden müssen“, ergänzt Portis.
Zum Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2025 ist das neue Grundsteuerrecht in Kraft getreten, das aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Berechnung der Grundsteuer neu regelt. Im Jahr 2022/2023 wurden alle Grundstücke neu bewertet und die Eigentümerinnen und Eigentümer in Dreieich erhielten einen Grundlagenbescheid vom zuständigen Finanzamt Langen, in dem der Grundsteuermessbetrag festgelegt wurde.
Ende Januar wird die Stadt Dreieich nun die Grundsteuerbescheide für 2025 versenden. Diese basieren auf dem Grundlagenbescheid des Finanzamts. Der vom Finanzamt definierte Grundsteuermessbetrag wird hierbei durch den Hebesatz der Stadt Dreieich ergänzt und durch Multiplikation beider Beträge ergibt sich die zu entrichtende Grundsteuer für 2025. Die Stadt Dreieich hat die Hebesätze gemäß den Empfehlungen des Landes Hessen festgelegt, sodass sich die Gesamteinnahmen der Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern. „Auch wenn wir im Haushaltsplan für 2025 ein Defizit erwarten, halten wir uns an die Empfehlung des Landes zu einem aufkommensneutralen Hebesatz und nehmen 2025 nicht mehr Grundsteuer ein als in 2024‘“, erläutert Bürgermeister und Kämmerer Martin Burlon. Die neuen, aufkommensneutralen Hebesätze zum 1. Januar 2025 sind von der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2024 beschlossen worden und betragen für die Grundsteuer A 660,94 Punkte und für die Grundsteuer B 708,93 Punkte.
Für Fragen zum Messbetrag und zur Umsetzung der Grundsteuererklärung ist das Finanzamt Langen (Zimmerstraße 27, 63225 Langen) der zuständige Ansprechpartner (Telefon 06103 59101, https://finanzamt.hessen.de/langen). Bei weiteren Fragen kann die Stadt Dreieich per E-Mail an steuern@dreieich.de kontaktiert werden.