Seit Gründung der Stadt Dreieich wurde 33 Personen die Ehrenbezeichnung „Stadtälteste/Stadtältester“ verliehen. Basis für die Auszeichnung ist die Hessische Gemeindeordnung sowie die Hauptsatzung der Stadt Dreieich. Die Ehrenbezeichnung „Stadtälteste/Stadtältester“ erhalten Mandatsträger, die seit über 20 Jahren ihr Mandat in der Stadtpolitik ausüben. Einige Stadtälteste sind noch aktiv, andere haben ihr Mandat mittlerweile bereit niedergelegt.
Stadt Dreieich