Gemeinsame Forderung an Land und Bund
Es ist fünf nach zwölf für die kommunale Selbstverwaltung. Es besteht mehr als dringender Handlungsbedarf. Deshalb fordern die kommunalen Verantwortungsträger im Kreis Offenbach die neue Bundesregierung sowie das Land Hessen auf:
- Bund und Land müssen für eine ausreichende Finanzierung der an die Kommunen (Landkreise sowie Städte und Gemeinden) übertragenen Aufgaben sorgen. Die kommunale Selbstverwaltung ist verfassungsrechtlich geschützt.
- Ohne eine kostendeckende finanzielle Ausstattung dürfen keine zusätzlichen Aufgaben durch EU, Bund oder Land auf die kommunale Ebene übertragen werden.
- Alle künftigen Gesetzesvorhaben müssen die Auswirkungen auf die Kommunen und Landkreise berücksichtigen.
- Aussetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 bis zur Klärung der Finanzierung.
- Die Neuregelung der Kommunalfinanzen, insbesondere der Verteilsystematik von Steuergeldern, muss oberste Priorität haben.
Inhalt der Resolution
In der Resolution an das Land Hessen und die neue Bundesregierung heißt es:
- Es wird festgestellt, dass die Haushaltslage der kommunalen Ebene desolat ist. Trotz Rekordeinnahmen kann der Kreis Offenbach ohne Erhöhung der Kreisumlage die Pflichtausgaben nicht leisten. Angesichts von freiwilligen Leistungen in Höhe von 0,28 Prozent kann von kommunaler Selbstverwaltung nicht mehr gesprochen werden.
- Die Herausforderungen, vor denen Kreis, Städte und Gemeinden stehen, sind vielfältig: steigende Kosten für soziale Dienstleistungen, die Notwendigkeit, in die Infrastruktur zu investieren und die Verantwortung, unseren Bürgerinnen und Bürgern ein lebenswertes Umfeld zu bieten. Diese Aufgaben sind jedoch nur mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung zu bewältigen. Leider sehen wir uns zunehmend mit der Realität konfrontiert, dass die Mittel, die uns zur Verfügung stehen, nicht ausreichen, um unseren Verpflichtungen nachzukommen.
- Die Städte und Gemeinden stehen längst mit dem Rücken an der Wand. Das Weiterreichen der Belastungen wird zu Leistungseinschränkungen oder weiteren Erhöhungen von Grund- oder Gewerbesteuern führen. Der Verlust an Lebensqualität und die Zerstörung gewachsener Strukturen wären die Folge. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können ohne einschneidende Maßnahmen die zu erhebende Kreis- und Schulumlage nicht mehr decken, da sie selbst notleidend sind.
- Die Ansprüche an staatliches Handeln müssen dringend an die vorhandenen Ressourcen angepasst werden. Dies gilt vornehmlich im Hinblick auf den massiven Anstieg im Bereich der Aufwendungen für Sozial- und Transferleistungen.
- Dem Kreis Offenbach fehlt insbesondere angesichts enormer Aufwendungen für Jugend-, Sozial- und Eingliederungshilfe jeglicher Handlungsspielraum. Rund 60 Prozent (585 Millionen Euro) sind dafür im Haushalt 2025 vorgesehen. Da die völlige Refinanzierung nicht gegeben ist, müssen 195,7 Millionen Euro aus kommunalen Mitteln dafür aufgebracht werden. Die immer weitergehende Regelungsdichte der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben führt dazu, dass den Kommunen kaum noch sachliche Gestaltungsspielräume bleiben. Der Kreis Offenbach ist im hohen Umfang zur Erfüllungsebene für Aufgaben geworden. Sie werden auf staatlichen Ebenen beschlossen und sind mangels ausreichender Finanzierung am Ende durch kommunale Steuern zu bezahlen. Die entsprechende Finanzierung erfolgt jedoch nicht. So wurden zum Beispiel Ansprüche auf Ganztagsbetreuung ab 2026 an den Schulen auf Bundesebene geschaffen, die Umsetzung und Finanzierung müssen die Kommunen schultern.
- Ein weiterer drastischer Kostenfaktor für die Städte und Gemeinden ist die von der Landesregierung beschlossene kostenfreie Kinderbetreuung im Ü3-Bereich für die ersten sechs Betreuungsstunden. Inzwischen trägt das Land Hessen nicht einmal mehr die Hälfte der Kosten, welche den Kommunen tatsächlich für das Betreuungsangebot entstehen. Wenn das Land eine Kostenfreiheit beschließt, dann muss es dafür auch kostendeckend aufkommen.
- Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises und damit schlussendlich auch der Städte und Gemeinden darf nicht länger von Bund und Land gefährdet werden.