
Da sich störendes Verhalten inzwischen regelmäßig im gesamten öffentlichen Raum abspielt und nicht an den Grünanlagen endet, hat eine städtische Arbeitsgruppe zusammen mit dem Dienstleistungsbetrieb Dreieich-Neu-Isenburg eine Gefahrenabwehrverordnung als Straßenordnung für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. „Der Magistrat hatte sich intensiv mit den möglichen Auswirkungen der Satzung im Stadtgebiet auseinandergesetzt, bevor er den Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet hatte“, erläutert Erster Stadtrat Holger Dechert.
Die neue Straßenordnung soll belästigendes Verhalten z. B. durch den Konsum von Rausch- oder Suchtmitteln auf Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätzen ebenso unterbinden wie die Verschmutzung des Stadtgebietes durch illegales Wegwerfen und Entsorgen von Müll. Auch die Reduzierung von Lärm durch Einschränkungen bei der Musikdarbietung in den Abendstunden sowie das Verbot zum Füttern von Wildtieren, Wasservögeln und Tauben wurde berücksichtigt. „Dafür hatten wir bisher keine ausreichende Handhabe“, erklärt Karin Eisenhauer, Fachbereichsleiterin Bürger und Ordnung. Ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen brachte zuletzt auch der Hundekot überall in Parks, auf Gehwegen sowie im gesamten Stadtgebiet. Die Dreieicher Straßenordnung ist nun mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten bei grobem Fehlverhalten verknüpft. Erster Stadtrat Holger Dechert fasst zusammen: „Es geht um ein gutes, störungsfreies, sauberes Miteinander von Mensch und Tier im Dreieicher Stadtgebiet und nicht darum, jemanden zu gängeln.“
Die Verordnung ist nunmehr im städtischen Gremienlauf und steht bei der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2025 zur Beschlussfassung an.