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„Im Jahr 2024 haben wir dabei auf ein neues Geschwindigkeitsmesssystem umgestellt, das andere Einsatzmöglichkeiten bietet sowie effektivere Messzeiten ermöglicht“, ergänzt Fachbereichsleiterin Karin Eisenhauer. Nach anfänglichen Testmessungen in 2024 wurden 118 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, 85.559 Fahrzeuge dabei erfasst, von denen aufgrund der Messergebnisse in 6.701 Fällen eine Verwarnung erteilt wurde. In 1.642 Fällen erfolgte wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, also mehr als 15 km/h schneller als erlaubt, die Weiterleitung der Ordnungswidrigkeit an das Regierungspräsidium in Kassel.
Die Überschreitungsquote von 7,88 Prozent zeigt, dass die meisten Fahrzeuge sich an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, dennoch gilt es, die neue Kamera stetig und prioritär an den Stellen mit den meisten Überschreitungen einzusetzen, um die Quote weiter zu senken.
Die gravierendsten Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einen Blick:
a) L3117 Müllerwiese:
- Erlaubte Geschwindigkeit: 60 km/h
- Gemessene Geschwindigkeit: 129 km/h
- Überschreitung: 69 km/h (115 % über dem Limit)
b) August-Bebel-Straße:
- Erlaubte Geschwindigkeit: 30 km/h
- Gemessene Geschwindigkeit: 63 km/h
- Überschreitung: 33 km/h (110 % über dem Limit)
c) Fichtestraße (vor Kita):
- Erlaubte Geschwindigkeit: 30 km/h
- Gemessene Geschwindigkeit: 58 km/h
- Überschreitung: 28 km/h (93,3 % über dem Limit)
d) Koberstädter Straße (Höhe Maienfeldschneise):
- Erlaubte Geschwindigkeit: 70 km/h
- Gemessene Geschwindigkeit: 129 km/h
- Überschreitung: 59 km/h (84,3 % über dem Limit)
e) L3262, Rundseeschneise:
- Erlaubte Geschwindigkeit: 70 km/h
- Gemessene Geschwindigkeit: 110 km/h
- Überschreitung: 40 km/h (57,1 % über dem Limit)
5.009 Mal registrierte die Ordnungspolizei eine Parksünde, das sind rund 2.000 Fälle aufgrund vorgenannter Personalengpässe weniger als im Jahr davor (2023: 7.159). Häufigste Vergehen waren 871 Mal das Parken im Haltverbot (2023: 833), das Parken ohne Parkscheibe 639 Mal (2023: 1.412), gefolgt von 586 Mal das Parken auf dem Gehweg (2023: 622) und 404 Mal (2023: 626) das Parken im Fünf-Meter-Bereich.
In 20 Fällen musste ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Handynutzung während der Fahrt eingeleitet werden (2023: 17). Unverändert war 2024 indes die Zahl der Rotlichtverstöße mit 331 Fällen (2023: 313). Der Rotlichtverstoß stellt immer einen Bußgeldtatbestand dar. Wer die rote Ampel überfährt, wenn sie länger als eine Sekunde ”rot” zeigt, dem droht zusätzlich ein Fahrverbot für einen Monat. 2024 wurde in 76 (2023: 77) Fällen dieses Verbot durch das Regierungspräsidium Kassel ausgesprochen. Glücklicherweise kam es in keinem Fall zu einer Gefährdung eines Fußgängers, was neben dem Fahrverbot auch ein erhöhtes Bußgeld bedeutet hätte.
Im nächsten Jahr liefern neben den noch alten Standorten die neuen Säulen, die ersten davon wurden in der Hainer Chaussee, Höhe Feuerwehr errichtet, ihre Zahlen. „Die sukzessive Erneuerung der ‘Starenkästen’ an den Ampelanlagen ist der richtige Weg. Es soll damit insgesamt eine abschreckende Wirkung erzielt werden, sodass insbesondere Kinder auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule noch wirkungsvoller im Straßenverkehr geschützt werden“, so Karin Eisenhauer, Fachbereichsleiterin Bürger und Ordnung.
Erster Stadtrat Holger Dechert ergänzt: „Neben der Verkehrsüberwachung arbeiten wir auch kontinuierlich daran, den Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen und vor allem den Schutz der Kinder durch verkehrsberuhigte Bereiche, kindgerechte Ampelphasen, Straßenraumgestaltung und ein sicheres Schulwege- und Radwegenetz zu verbessern. Die Schulwegemarkierung ist dabei ein wichtiger Baustein, auch die Verkehrsaufklärung und -erziehung der Schulen sowie die Erklärungen und Hilfestellungen durch die Eltern. Eine besonders große Herausforderung sind dabei die rücksichtslosen Elterntaxis.“