Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dreieich hat in ihrer Sitzung am 13. Februar 2023 den Beschluss gefasst, dass für den Bereich der gärtnerisch genutzten Fläche südwestlich der vorhandenen Wohnbebauung im Bereich Ahornweg eine Änderung des Bebauungsplanes G11 „Südlich der Langener Straße“ aufgestellt wird.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Des Weiteren wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches des bisherigen Bebauungsplans G11 „Südlich der Langener Straße“ zur Einbeziehung des gärtnerisch genutzten Geländestreifens in dessen Plangebiet. Grundsätzlich soll eine gärtnerische Nutzung des Streifens als Hausgarten eingeschränkt möglich sein, um der vorhandenen Situation Rechnung zu tragen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 11. Juli 2023 eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Neufestlegung des Geltungsbereiches gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst nun eine Fläche von 2.609 m² und wird wie folgt festgelegt: Flurstücke Gemarkung Götzenhain, Flur 4, Nrn. 53/2 (tlw.), 55/51 und 55/59.
Der räumliche Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist auch aus der nachfolgenden Abbildung zu ersehen; bei Abweichungen oder Unvollständigkeiten des Grundstücksverzeichnisses hat die Planzeichnung Vorrang.

Der aufzustellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
G11 „Südlich der Langener Straße“ – 1. Änderung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass zur Information der Bürgerinnen und Bürger über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung der Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Zeit
vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 04. März 2025
auf der Internetseite der Stadt Dreieich unter https://www.dreieich.de in der Rubrik „> Zukunft. Leben. > Planen. Bauen. Wohnen. > Planen und Bauen. > Bebauungspläne.“ unter ´1. Bebauungspläne in Aufstellung´ sowie über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Zusätzlich wird der Entwurf des o.g. Bebauungsplans bei der Stadtverwaltung Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich (Raum 1.06), während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich von jedermann abgegeben werden, bevorzugt per E-Mail an planung@dreieich.de oder schriftlich an die folgende Adresse:
Magistrat der Stadt Dreieich
Fachbereich Planung und Bau
Produkt Stadt- und Verkehrsplanung
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen über den Entwurf des Bebauungsplans bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.