Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dreieich hat in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2024 den Beschluss gefasst, dass für den Bereich des Grundstückes an der Ecke Darmstädter Straße/ An der Trift zur Sicherung eines neuen Rathausstandortes ein Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren gem. der §§ 1-4c und 8-10a BauGB aufgestellt wird.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Sprendlingen, Flur 16, Nrn. 395/2 und 679/2 sowie die Flurstücke Gemarkung Dreieichenhain, Flur 6, Nrn. 8/3, 8/5, 2/110 und 2/111. Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von 1,4 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auch aus der unten abgebildeten Karte zu ersehen. Bei Abweichungen oder Unvollständigkeiten des Grundstücksverzeichnisses hat die Planzeichnung Vorrang.

Der aufzustellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Nr. 1/24 „Rathausstandort Darmstädter Straße 100“.
Die Bebauungspläne Nr. 3/88 und Nr. 2/88 Nord werden durch den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 1/24 in Teilbereichen überplant.
Gemäß § 5 Abs. 4 der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dreieich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass zur Information der Bürgerinnen und Bürger der Aufstellungsbeschluss nebst Anlagen in der Zeit
vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 11. Februar 2025
bei der Stadtverwaltung Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich (Raum 1.06), während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Zudem wird der Aufstellungsbeschluss nebst Anlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetadresse der Stadt Dreieich unter https://www.dreieich.de/ unter der Rubrik „> Zukunft. Leben. > Planen. Bauen. Wohnen. > Planen und Bauen. > Bebauungspläne.“ unter ´1. Bebauungspläne in Aufstellung´ sowie über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Einsichtnahme bereitgestellt.