Gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dreieich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass zur Information der Bürgerinnen und Bürger die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung nebst Anlagen in der Zeit
vom 12. Oktober 2023 bis einschließlich 20. Oktober 2023
bei der Stadtverwaltung Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich (Zimmer 1.06), während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Zudem wird die Satzung während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt Dreieich unter www.dreieich.de, ‚Amtliche Bekanntmachungen‘ zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum endet.
Dreieich, den 09. Oktober 2023
Martin Burlon
Bürgermeister
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