Hinweisbekanntmachung der Stadt Dreieich
Die Stadt Dreieich gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs.1 der Hauptsatzung ab sofort unter www.dreieich.de, ‚amtliche Bekanntmachungen‘ die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Dreieich (Feuerwehr-Entschädigungssatzung), die zum 01.01.2024 in Kraft tritt, bereitgestellt ist. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Dreieich, 21.12.2023
Martin Burlon
Bürgermeister
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