Hinweisbekanntmachung der Stadt Dreieich
Die Stadt Dreieich gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs.1 der Hauptsatzung ab sofort unter www.dreieich.de, ‚amtliche Bekanntmachungen‘ die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dreieich, die am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt, bereitgestellt ist. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Dreieich, 18.12.2024
Martin Burlon
Bürgermeister