Stadtrecht

Das Stadtrecht der Stadt Dreieich ist eine Sammlung aller Satzungen und Richtlinien. Diese Sammlung wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzzeitige Bedeutung haben, wurden in die Sammlung nicht aufgenommen.

Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen und treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bitte beachten Sie, dass die Satzungen jeweils in der Fassung der amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Dreieich maßgeblich sind.

Folgende Satzungen hat die Stadt Dreieich erlassen: