Grundsteuerreform in Hessen und in Dreieich
Zur Umsetzung des neuen Grundsteuergesetzes müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben. Dafür müssen einige Angaben gemacht werden, weil diese den zuständigen Finanzämtern teilweise nicht aktuell und nicht vollständig vorliegen. Das muss schon ab Juli 2022 geschehen, weil die erforderlichen Schritte von der Neubewertung aller rund drei Millionen hessischen Grundstücke über die Berechnung der neuen Grundsteuerhebesätze bis zur Festsetzung der neuen Grundsteuer für 2025 Zeit benötigt. Deshalb muss bereits ab 1. Juli 2022 eine elektronische Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben werden – das gilt in Dreieich und deutschlandweit. Abgabefrist ist der 31. Oktober 2022.
Alle Hintergründe und umfassende Informationen zum neuen Grundsteuergesetz in Hessen:
Welche Angaben sollten vorliegen, wenn die Erklärung abgegeben wird? Die Checkliste:
Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich und wo finden Sie diese Daten?
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Aktenzeichen (16-stellig beginnt mit 280…)
Einheitswert-Aktenzeichen, EW-az oder Einheitswertnummer genannt, entweder auf dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes oder dem Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Dreieich
Finanzamt Langen, Telefon 06103/591-01,
E-Mail: poststellefa-lan.hessende -
Lage des Grundstückes
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort -
Eigentümerinnen und Eigentümer
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit Adressdaten -
Angabe der reinen Wohnfläche und der sonstigen Nutzungsfläche
Bauunterlagen oder Kaufvertrag -
Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, Größe des Grundstückes
Kaufvertrag, Liegenschaftskataster oder Grundbuchblatt
Online unter https://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis -
Grundbuchblattnummer und ggf. Miteigentumsanteile
Kaufvertrag oder Grundbuchblatt
Amtsgereicht Langen, Abteilung Grundbuch, Telefon: 06103/591-02,
E-Mail: servicepointjustiz.hessende
Achtung:
Die Dreieicher Verwaltung bittet darum, das Aktenzeichen dem letzten Grundbesitzabgabenbescheid zu entnehmen. Alle weiteren, für die Erklärung notwendigen Angaben liegen im Dreieicher Rathaus nicht vor und sind bei den o. g. Stellen erhältlich.
Wo kann die Erklärung abgegeben werden?
Die Abgabe ist ausschließlich elektronisch möglich.
Erläuterungen und Hinweise: