Alles rund um Einreise, Aufenthalt und Hilfsleistungen
Alle Informationen zum Aufenthalt in Deutschland sowie Dreieich stehen nachfolgend gebündelt zur Verfügung.
Für Fragen rund um den Ukrainekrieg hat das Land Hessen eine Hotline unter 0800 1103333 eingerichtet. Diese ist auch per E-Mail an ukraine@hmdis.hessen.de erreichbar.
Ankommen in Dreieich - die ersten Schritte
1. Anmeldung beim Bürgerbüro der Stadt Dreieich Dreieich, Rathaus, Hauptstraße 45.
Die Terminvergabe erfolgt über die E-Mail-Adresse: buergerbuero@dreieich.de. Im Betreff muss angegeben werden, dass der Termin für Geflüchtete aus der Ukraine ist. Folgende Unterlagen müssen für den Termin mitgebracht werden:
- biometrische Pässe der ganzen Familie
- wenn möglich Wohnungsgeberbestätigung
- sowie falls vorhanden, aber nicht notwendig, Impfstatus- bzw. Nachweis.
Das Bürgerbüro stellt eine Meldebescheinigung aus, die für die weiteren Schritte benötigt wird.
2. Registrierung bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach Dietzenbach, Kreishaus, Werner-Hilpert-Straße 1
Anschließend muss eine Registrierung bei der Ausländerbehörde erfolgen. Dazu ist eine Terminanfrage per E-Mail an ukraine@kreis-offenbachd.e notwendig. Um das Anliegen schneller bearbeiten zu können, sind folgende Unterlagen - wenn vorhanden - mitzusenden:
- Scan, Kopie des Nationalpasses mit den dazugehörigen Seiten (jede einzelne Seite)
- Scan sonstiger Personaldokumente, zum Beispiel Personalausweis, Geburtsurkunde, Führerschein, Heiratsurkunde et cetera - gegebenenfalls mit Transliteration und/oder Übersetzung
- Nach Möglichkeit die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes des Wohnortes
Die Ausländerbehörde vergibt einen Termin und händigt eine Terminbestätigung aus. Mit der Terminbestätigung der Ausländerbehörde sind alle Geflüchteten leistungsberechtigt. Die Terminbestätigung muss ausgedruckt und dem Antrag auf Leistungen (Schritt 3) beifügt werden.
Wenn es nicht möglich ist, eine E-Mail zu senden können, kann direkt zur Ausländerbehörde mit der Meldebescheinigung gefahren werden, um einen Termin vor Ort zu erhalten.
Link zum Kreis Offenbach - Ausländerbehörde
Die Beratungsstelle der Diakonie in Dreieich unterstützt das Antragsverfahren gemeinsam mit der Stadt, Kontaktdaten sind zu finden unter “wir helfen gerne“.
3. Meldung beim Sozialamt des Kreises Offenbach (Fachdienst 53 SGB-XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen)
Link zum Kreis Offenbach - Sozialamt
Bei Hilfsbedürftigkeit, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dafür müssen Sie sich beim Sozialamt melden. Hier kann dann ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt werden.
4. Kontoeröffnung bei einer Bank
Für den Bezug von Sozialleistungen muss ein Konto bei einer beliebigen Bank eröffnet werden.
Wir helfen gerne
Fachbereich Soziales, Schule und Integration
Dreieich, Rathaus, Hauptstraße 45Bei Fragen zur Unterkunft, zur Anmeldung beim Meldeamt oder bei der Ausländerbehörde, zum Anbieten einer Unterkunft oder beim Wunsch nach ehrenamtlichen Engagement steht der Fachbereich Soziales, Schule und Integration zur Verfügung.
Keine Ergebnisse gefunden.Erstunterkunft
Wichtiger erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) in Gießen.
Die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge nimmt vorübergehend alle Geflüchteten auf und versorgt diese. Danach findet eine Weiterleitung in eine Unterkunft in Hessen oder in ein anderes Bundesland statt.
Adresse Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH):
Ankunftshalle
Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße
35394 Gießen
(Anfahrtsskizze à https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-
giessen.hessen.de/files/Anfahrtsskizze%20Ankunftshalle.pdf)Ankunftszentrum
Stolzenmorgen 36
35394 GießenDie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist für ukrainische Staatsangehörige kostenlos. Es reicht die Vorlage eines Reisepasses aus, weitere Dokumente sind nicht erforderlich.
Arzt / Krankheit
Auch ohne Krankenversicherung oder Asylantrag haben alle Geflüchtete einen Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Bei einem medizinischen Notfall kann man in das nächste Krankenhaus gehen oder einen Krankenwagen unter der Notrufnummer 112 anrufen.
Ärztinnen und Ärzte mit Fremdsprachenkenntnissen sind zu finden auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, über "Erweiterte Suche":
https://www.bundesaerztekammer.de/service/arztsuche/hessen/
Auf der Homepage der Stadt Dreieich sind Adressen von Ärzten, Hebammen, Psychotherapeuten und vielen anderen Gesundheitsdienstleistungen in Dreieich zu finden. Das Angebot erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, kann aber eine erste Orientierung bieten.
Bei einem Arztbesuch wird ein Krankenschein benötigt. Dieser kann über die Ausländerbehörde des Kreises Offenbach ausgestellt werden. Krankenscheine sind für ein Quartal (3 Monate) gültig. Wenn dringend Medikamente ohne Krankenschein benötigt werden, kann ein Notfallkrankenschein über das Sozialamt des Kreises Offenbach bezogen werden. Dazu sind folgende Dokument notwendig:
- Pass
- Fiktionsbescheinigung, wenn vorhanden
- oder Terminbestätigung Ausländerbehörde
- Meldebestätigung
In Frankfurt gibt es eine Stelle für Menschen ohne Krankenversicherung:
Malteser Medizin
Ansprechpartner: James Jacobsen
E-Mail: info@malteser-migranten-medizin.de
Telefon: 069 9421050
Fax: 069 94210522
https://www.malteser-frankfurt.de/angebote-und-leistungen.htmlBus / Bahn / Auto
Mit einem ukrainischen Auto in Deutschland unterwegs - Ab 1. Juni gelten neue Regeln. Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch.
Kostenlose SIM-Karten-Nutzung
Bei der evangelischen Flughafenseelsorge am Flughafen Frankfurt/Main können SIM-Karten abgeholt werden:
- Anrufe innerhalb der EU und in die Ukraine sind kostenlos.
- Die Karte ist zur sofortigen, kostenlosen Nutzung freigeschaltet.
- Darin enthalten ist die Telefon- und Internet-Nutzung in Deutschland. Alle Telefon-Gespräche und SMS aus Deutschland in die Ukraine sind bis auf Weiteres kostenlos.
- Die SIM-Karte ist personenbezogen. Sie darf weder verschenkt oder verkauft werden.
- Für die Nutzung ist die Eingabe der im beiliegenden Brief enthaltenen PIN erforderlich.
- Ihre Mobilfunk-Rufnummer erfahren Sie auf Ihrem Smartphone über die Kurzwahl: *135#
- Es wird pro Haushalt eine SIM-Karte ausgegeben.
Adresse:
Evangelische Flughafenseelsorge am Flughafen Frankfurt am Main
Terminal 1
Abflughalle B – Treppe zur Empore
Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr
Samstag 9 bis 18 UhrAußerdem kann am Frankfurter Hauptbahnhof bei der Wohltätigkeitsmission bei Gleis 1 eine SIM-Karte erhalten werden, mit der kostenlos ukrainische und deutsche Nummern angerufen werden können, sowie zusätzlich ein 9 GB Datenvolumen. Bis zu drei dieser Karten pro Familie sind hier erhältlich.
Berufs- und Studienanerkennung
Ein ausländischer Schul- oder Berufsabschluss kann in Deutschland anerkannt werden. Im Anerkennungsverfahren wird der Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Bei gleichwertig er Anerkennung wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt. Damit erhöhen sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss haben ein Recht auf dieses Anerkennungsverfahren. Weder der Aufenthaltsstatus noch die Staatsbürgerschaft spielen dafür eine Rolle.
Es gibt ein mehrsprachiges Internetportal, auf dem der Berufsabschluss eingeben werden kann und alle Schritte erklärt werden, wie dieses Verfahren in Deutschland funktioniert und welche Unterlagen benötigt werden: www.anerkennung-in-deutschland.de.
Weitere Informationen zur Berufsanerkennung sind hier zu erhalten: www.hessen.netzwerk-iq.de.
Erwerbstätigkeit
ei dem Wunsch nach Arbeit sollte dies bereits bei dem Termin bei der Ausländerbehörde angesprochen werden. Mit dem Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde kann bereits eine Arbeitsstelle gesucht werden.
Jedoch darf erst, nachdem ein Dokument vorliegt, auf dem die Wörter „Erwerbstätigkeit erlaubt“ geschrieben stehen, in Deutschland jede Erwerbstätigkeit oder selbstständige Tätigkeiten ausgeübt werden.
Eine selbstständige Tätigkeit darf auch ausgeübt werden. Vorab ist jedoch der Kontakt mit den zuständigen Behörden (etwa Gewerbebehörde, Finanzamt) über weiteren Genehmigungen notwendig. Beratungen hierzu können über die Industrie- und Handelskammer erfolgen.
Bei der Suche nach einer passenden Arbeit unterstützt die Agentur für Arbeit direkt vor Ort auch mehrsprachig.
Studium / Gaststudium
Studienleistungen, die in der Ukraine erbracht wurden, werden auch in Deutschland anerkannt. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert auf einer Sonderseite über Unterstützungsangebote für ukrainische Studierende und Wissenschaftler(innen):
https://www.daad-ukraine.org/de/unterstuetzungsangebote/uebersicht-vorhandener-hilfsangebote/.
Die zuständige Ausländerbehörde (Kreis Offenbach) informiert über Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums/einer Ausbildung. Diese Behörde ist auch für die mögliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zuständig. Dies betrifft vor allem ukrainische Gaststudierende, die nun nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Deutsch lernen
Geflüchtete aus der Ukraine haben Zugang zu Angeboten der Sprachförderung. Dies umfasst sowohl die Angebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als auch das Angebot des Landes Hessen.
Alle Informationen sind hier zu finden:
https://www.kreis-offenbach.de/
Über das „BAMF-NAvI“ können Integrationskurse im gesamten Bundesgebiet gefunden werden: https://bamfnavi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/. Die entsprechenden Informationen werden neben Deutsch auch auf Englisch und weiteren Sprachen bereitgestellt.
Die Stadt Dreieich bietet zusätzlich „Mama lernt Deutsch“ Kurse an. Diese bieten erste Einführungen in Alphabet und Wortkunde und zeitgleich eine Kinderbetreuung an. Der Einstieg ist jederzeit möglich, man kann einfach zum Veranstaltungsort kommen.
Wo und Wann?
Familienzentrum Versöhnungsgemeinde
Hegelstr. 91
Dienstag: 9 bis 12 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Freitag: 9 bis 12 UhrStadtwerke Dreieich, Eisenbahnstr. 140
Dienstags: 9 bis 11 Uhr
Donnerstags: 9 bis 11 UhrKontakt
Integrationsbüro Dreieich
integration@dreieich.de
06103-601 218Besuch der Schule oder einer Kindertagesstätte
Kindergarten
Über das Onlineportal https://www.webkita2.de/dreieich/interessenbekundung kam man sein Kind für eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte vormerken. Die Vormerkung kann aktuell für Krippen (U-3) und Kindergartenplätze (Ü-3) vorgenommen werden.
Hierbei handelt es sich zunächst um eine Vormerkung, die keinerlei Rechtsverbindlichkeit bzw. Zusicherung eines Betreuungsplatzes zur Folge hat.
Die aktuellen Vergaberichtlinien der Stadt Dreieich sind im Stadtrecht, Gruppe 4 zu finden.
Schule
Die Bedingung für den Besuch einer Schule ist die Anmeldung beim Bürgeramt sowie bei der Ausländerbehörde.
Anmeldung für eine Grundschule (Klasse 1-4)
Die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern im Alter von 6 bis 10 Jahren erfolgt zunächst in der Grundschule des Wohnbezirks. Dort können auch alle weiterführende Informationen erhalten werden.Anmeldung für die Vorlaufkurse (1 Jahr vor der Einschulung)
Die Anmeldung für die Vorlaufkurse erfolgt zunächst in der Grundschule des Wohnbezirks. Dort können auch alle weiterführende Informationen erhalten werden.Anmeldung für die Sekundarstufe I (ab Klasse 5)
Die Anmeldung für eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I erfolgt ausschließlich über das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ).Die Terminvergabe zur Anmeldung in einer Intensivklasse der Sekundarstufe I erfolgt bei Herrn Schilling:
E-Mail: ABZ.SSA.Offenbachkultus.hessende
Telefonnummer: 069 / 80053 229
Link zum Aufnahme- und BeratungszentrumFolgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Meldebescheinigung (unbedingt erforderlich!)
- Personalausweis/Pass
- Zeugnisse (falls vorhanden)
Anmeldung von Jugendlichen ab 16 Jahren
Die Anmeldung für die schulische Sprachfördermaßnahme erfolgt ausschließlich über das ABZ für InteA an der Max-Eyth-Schule Dreieich, Frankfurter Str. 160-166, 63303 Dreieich.
Die Terminvergabe erfolgt nach Einreichung der Anmeldeunterlagen bei Frau Zofcin-Eichhorn.
E-Mail: zofcin-eichhorn@mes-dreieich.de, Telefonnummer: 06103/31316623Vorzulegen sind folgende Dokumente:
- Ausgefülltes Anmeldeformular (abrufbar unter https://mes-dreieich.de/beratung-abz/)
- Gültige Ausweisdokumente & Aufenthaltsgenehmigung
- Aktuelles Lichtbild
- Meldebescheinigung
- Ärztliche Bescheinigung, falls noch keine Schule in Deutschland besucht wurde (S.3 des Anmeldeformulars)
- Lebenslauf
- Ggf. Zeugnisse /Zertifikate aus dem Herkunftsland
Bekleidung und sonstiger Bedarf des täglichen Lebens
Bekleidung
Bekleidung kann kostenfrei beim Forum Nord in Sprendlingen besorgt werden.
Die Öffnungszeiten des Klamottenforums sind:
Montag von 15 bis 16.30 Uhr
Donnerstag von 11.30 bis 16 Uhr
Samstag von 10 bis 12 UhrBedarfe des täglichen Lebens
Bedarfe des täglichen Lebens, wie Hygieneartikel, Schulrucksäcke, etc. können beim Fachbereich Soziales, Schule und Integration erhalten werden.
Abholung nach vorheriger Anmeldung möglich bei Andrea Harms unter andrea.harms@dreieich.de oder 06103 601 231.
Treffpunkte für Geflüchtete
Um einen größtmöglichen Erfahrungsaustausch und die Vernetzung der Flüchtlinge untereinander zu fördern, hat der FB2 in jedem Stadtteil Willkommenscafés initiiert und kooperiert dafür mit den Kirchengemeinden. Folgende Cafés werden angeboten bzw. organisiert:
Buchschlag: Ev. Evangelische Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen jeden Freitag von 15.30 bis 17.30 Uhr im Buchweg 10.
Dreieichenhain: Kath. Kirchengemeinde St. Johannes, Taunusstraße 47, 63303 Dreieich
Datum und Uhrzeit werden direkt über die Gemeinde veröffentlicht https://bistummainz.de/pfarrei/dreieich/.Sprendlingen: Stadtteilzentrum in den Räumen des Familienzentrums der ev. Versöhnungsgemeinde wöchentlich ab 5. April, zweiter Termin 12. April, ab dem 20. April immer mittwochs von 15 bis 17 Uhr in der Hegestraße 91.
Cafés in Götzenhain und Offenthal sind in Planung.
Psychosoziale und emotionale Betreuung
Eine kostenlose und anonyme Onlineberatung kann unter https://ipso-care.com/home-14.html erfolgen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen unter anderem auch Ukrainisch und Russisch.
Corona
Mehrsprachige Informationen zu Corona Reglungen und zum Impfschutz sind auf folgenden Internetseiten zu finden:
- https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronaregeln-und-einschrankungen-1734724
- https://www.zusammengegencorona.de/en/information-about-the-covid-19-vaccination/
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronabundeslaender-1745198
Unterstützung beiden Dokumenten
Hilfe wird durch die Beratungsstelle der Diakonie angeboten oder durch den Fachbereich Soziales, Schule und Integration der Stadt Dreieich, Kontaktdaten sind zu finden unter „wir helfen gerne“.
Pass verloren: Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
Hier finden Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde: https://bamfnavi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.
Unterstützung durch Dolmetscher*innen
Wir helfen gerne beim Vermitteln von ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline 06103 601-203 oder per E-Mail unter ukrainehilfe@dreieich.de oder an unser Integrationsbüro:
Rathaus
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
06103 601-218
E-Mail: integration@dreieich.deAufenthaltsrecht
Alle Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich zumindest bis Ende Mai 2022 ohne Weiteres, das heißt auch ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.
Bei der Ausländerbehörde erhalten alle Geflüchteten eine vorläufige Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Des Weiteren wird die Ausstellung einer Karte vorbereitet, mit der das Aufenthaltsrecht in einem in der Europäischen Union einheitlichen Format bescheinigt wird.
Aus diesen Dokumenten ist ersichtlich, wie lange der Schutz dauert. Er wird auch darüber hinaus verlängert, wenn dies nötig ist.
Für das erste Ankommen gilt:
Ukrainische Staatsbürger können sich zunächst bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten,
mit einer Option auf Verlängerung um weitere 90 Tage.Freizügigkeit:
Sie können innerhalb Deutschlands und der EU reisen.Aufnahmeverfahren für einen längeren Aufenthalt (humanitärer Aufenthalt) – 1 bis 3 Jahre
Sie können zurzeit einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde
(Aufenthaltsgenehmigung) stellen.
Diesen Aufenthaltstitel können folgende Personen beantragen, wenn sie vor dem 24.02.2022 in der
Ukraine gelebt haben:- Ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen
- Nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder
nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen - Nicht-ukrainische Staatsangehörige oder staatenlose Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht sicher und dauerhaft in ihr Heimatland
zurückkehren können
Weitere Informationen
Hilfsangebote
Uns erreichen zahlreiche lokale Anfragen und Angebote, zum Beispiel zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge oder zu Sachspenden. Wer sich in Dreieich engagieren möchte, der kann eine E-Mail schicken an: ukrainehilfe@dreieich.de oder sich telefonisch erkundigen unter 06103 601-203.
Bei dem Wunsch nach ehrenamtlichen Engagement kann man sich bei Laura Diaz melden: laura.diaz@dreieich.de oder telefonisch unter 06103 601-218.
Bei dem Wunsch nach ehrenamtlichen Engagement bei dem Sammeln und Ausgeben von Spenden kann man sich bei Andrea Harms melden: andrea.harms@dreieich.de oder telefonisch unter 06103 601-231
Geldspenden
Gerne kann auch Geld zur Anschaffung von Grundausstattung oder Lebensmitteln gespendet werden auf folgendes Spendenkonto:Bank: Volksbank Dreieich
IBAN: DE19505922000006500030
BIC: GENODE51DRE
Spendenzweck: Ukraine Hilfe DreieichWohnraum
Grundsätzlich können alle Dreieicherinnen und Dreieicher weiterhin verfügbaren Wohnraum für Flüchtlinge melden unter der E-Mail ukrainehilfe@dreieich.de oder telefonisch unter 06103 601-203.