Stadtfest
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Stadtfest
Seit jeher sind es die Einzelhändler, Vereine und Gewerbetreibenden, die zum erfolgreichen Gelingen des Stadtfestes Dreieich am 3. Oktober jeden Jahres beitragen. Eine in den letzten Wochen durchgeführte Umfrage der Wirtschaftsförderung hat jedoch ergeben: In diesem Jahr würde ein Großteil der Beteiligten aufgrund der zu erwartenden Einschränkungen und den im Zweifel damit einhergehenden Mehraufwänden von einer Teilnahme absehen. Dabei spielen sowohl mögliche finanzielle Belastungen eine Rolle wie die organisatorischen Herausforderungen mit Blick auf die umfangreichen Verordnungen und Regelungen. Zudem schwebt über allem die Absprache zwischen Bund und Ländern, bis Ende Oktober 2020 keine Großveranstaltungen zuzulassen. Der Magistrat hat sich daher unter Abwägung aller Belange schweren Herzens dazu entschieden, das Stadtfest 2020 nicht stattfinden zu lassen.
„Die Erkenntnis ist bitter, dass wir zum 30. Jahrestag der deutschen Einheit kein Stadtfest in Dreieich haben werden“, so Bürgermeister Martin Burlon. „Aber die Gesundheit geht vor und ich kann alle Aktiven absolut verstehen, dass sie im Hinblick auf den in jedem Fall drohenden Mehraufwand, aber auch auf die Ungewissheit durch die Aussage der Bundeskanzlerin zum Thema Großveranstaltungen von einer Teilnahme am Stadtfest in 2020 eher Abstand nehmen. Aber auch für uns als Stadt ist vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen und der für Oktober im Raum stehenden Regelungen sowie der organisatorisch notwenigen Vorbereitungszeiten eine Umsetzung des Stadtfestes einfach nicht möglich.“
Nach der Haaner Kerb und den Burgfestspielen fällt mit dem Stadtfest in 2020 eine weitere über die Grenzen der Stadt Dreieich beliebte Veranstaltung aus. Umso wichtiger ist, dass mit den Angeboten auf der Parkterrasse, aber auch privaten Initiativen wie dem Haaner Beach Club, zumindest kleinere Angebote geschaffen wurden, die Entspannung, Unterhaltung und im Rahmen der geltenden Regelungen auch ein Beisammensein in diesen Zeiten ermöglichen.Aufgrund des pausierenden Stadtfestes kann auch in diesem Jahr am 3. Oktober kein verkaufsoffener Feiertag in Sprendlingen festgesetzt werden, da dieser nach der hessischen Gesetzeslage untrennbar an eine entsprechende Veranstaltung gekoppelt ist, so dass mit dem Stadtfest die entsprechende Grundlage fehlt.
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