Heiraten in Dreieich
Ob im großen Stil oder im kleinen Rahmen - Ihre Hochzeit in Dreieich wird in jedem Fall zu einem ganz besonderem Tag.
Anmeldung zur Eheschließung
Ihr erster Schritt in die Ehe führt Sie beide zum Standesamt Ihres Wohnsitzes. Hier melden Sie Ihre Eheschließung durch persönliche Vorsprache an (früher „Aufgebot“).
Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Das bedeutet, dass Sie frühestens ein halbes Jahr vor Ihrem gewünschten Hochzeitstag, die Eheschließung anmelden können. Reservierungen von Trauterminen vor Anmeldung der Eheschließung nimmt das Standesamt Dreieich nicht vor.
Wohnen Sie beide nicht in Dreieich, wollen aber gerne hier heiraten, so melden Sie dies dennoch persönlich im Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass die Hochzeit in Dreieich stattfinden soll.
Wer ist zuständig?
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist immer das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Haben Sie verschiedene Wohnsitze, so haben Sie die Wahl.
Ist einer der beiden Partner an der persönlichen Vorsprache im Standesamt verhindert, so kann dem anderen eine schriftliche Vollmacht mitgegeben werden. Wohnen Sie in Dreieich, so können Sie untenstehenden Link zum Formularvordruck einer solchen Vollmacht nutzen.
Die Standesbeamtinnen bitten Sie, für die Anmeldung Ihrer Eheschließung, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Voraussetzungen für eine Heirat
Bei Ihrer Anmeldung zur Eheschließung prüft der Standesbeamte/die Standesbeamtin in erster Linie, ob ein Ehehindernis vorliegt (z.B. Minderjährigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Verwandtschaft in gerader Linie).
Weiterhin berät Sie der Standesbeamte/die Standesbeamtin über die Möglichkeiten der Namensführung für Sie und gegebenenfalls Ihrer Kinder nach der Eheschließung. Und schließlich wird ein Termin für die Trauung vereinbart.
Gebühren
Kosten Dienstleistung 47 Euro Prüfung der Ehevoraussetzung, deutsches Recht 70,50 Euro Prüfung der Ehevoraussetzung, ausländisches Recht 23,50 Euro Zusätzlich für jedes weitere zu beachtende ausländische Recht 47 Euro Trauung im Rathaus 140 Euro Trauung in der Burg 170 Euro Trauung in der Burg am Samstag 12 Euro Eheurkunde 13 bis 34 Euro Stammbuch der Familie, je nach Modell Formalien und benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen von Ihnen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, richtet sich individuell nach Ihrer Staatsangehörigkeit und dem jeweiligen Personenstand.
Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit so benötigen Sie zumindest:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (das ist nicht die Geburtsurkunde). Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung (bei Wohnsitz in Dreieich nicht erforderlich)
Waren Sie bereits verheiratet, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde der Vorehe
- Scheidungsurteil (versehen mit einem Rechtskraftvermerk)oder als Witwe/Witwer die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten.
Die Standesbeamtinnen informieren Sie gerne vorher persönlich oder telefonisch, welche Unterlagen erforderlich sind.
Alle Dokumente sind im Original abzugeben. Kopien werden nicht akzeptiert.
Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, so empfehlen wir Ihnen vorab ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch mit unserer Standesbeamtin.
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