Kinderbetreuung
Dreieich verfügt über 20 Kindertagesstätten - 18 Kindergärten und zwei Horte. Hinzu kommen vier konfessionelle Kindergärten und zwei Kinderkrippen in freier Trägerschaft für unter Dreijährige. Insgesamt stehen ca. 1.100 Plätze für Kinder im Vorschul- und Schulalter zur Verfügung.
Bei Aufnahme Ihres Kindes nehmen wir uns selbstverständlich Zeit, Ihnen die jeweiligen Konzepte ausführlich vorzustellen und Ihre Wünsche und Erwartungen zu berücksichtigen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute Zeit in unseren Kindertagesstätten!
Betreuungsangebote in Dreieich
Die Kindertagesstätten von Dreieich sind Orte, an denen wir unsere Kinder darin unterstützen, mit Freude zu lernen und gemeinschaftlich gute neue Erfahrungen zu machen. Dafür haben wir gemeinsam u. a. ein Handbuch erarbeitet, das Grundlage unserer Arbeit ist und die Qualität in den Einrichtungen sichert. So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Kinder mit emotionaler Sicherheit und organisatorischer Verlässlichkeit begleiten, um die individuelle Entwicklung jedes einzelnen Kindes zu fördern und mit Ihnen als Eltern darüber zu beratschlagen.
Kinderkrippen
Hier finden Sie alle Einrichtungen in Dreieich, die sich an Kleinkinder unter 3 Jahren richten.
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Hier finden Sie eine Liste aller Einrichtungen der Kinderbetreuung in Dreieich, die sich an Kinder im Vorschulalter richten.
Städtische Kindertagesstätten
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Hier finden Sie eine Liste der Einrichtungen in Dreieich, die sich an Schulkinder richten, die eine Ganztagsbetreuung wünschen.
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Betreuung Grundschulen
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Wissenswertes
Frühförderung für Kinder mit Behinderung
Das Angebot der wohnortnahen interdisziplinären Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt. Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Impfpflicht gegen Masern (seit dem 1. März 2020)
Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Alle Kinder, die ab dem 1.3.2020 in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden, müssen eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachweisen. Kinder, die bei Aufnahme 1 Jahr alt sind, müssen die 1. Masernschutzimpfung erhalten haben. Kinder, die mindestens 2 Jahre alt sind müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen. (Alternativ muss für Kinder beiden Alters eine ausreichende Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.)Seitens des Gesetzgebers ist es ab dem 1.3.2020 untersagt, Kinder ohne Nachweis eines entsprechenden Impfstatus oder einer entsprechenden Immunität in einer Kindertagesstätte zu betreuen. Kinder, die vor März 2020 in einer Kindertagesstätte aufgenommen wurden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
Stadtelternbeirat Dreieich
Der Stadtelternbeirat ist gemäß § 9 Absatz 3 der Elternbeiratsordnung die von den Eltern gewählte Interessenvertretung. Die Wahlzeit beträgt ein Jahr.