Windrad und blauer bewölkter Himmel

Klimaneutrale Kommune Dreieich

Klimaneutrale Kommune Dreieich


Klimaneutrale Kommune Dreieich


Ziele und Potentiale

Übergeordnetes Ziel ist es, dass die Stadt Dreieich bis zum Jahr 2050 klimaneutral wird, dass also die CO2-Emissionen um mind. 80 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Bezogen auf das Jahr 2030 wird angestrebt, dass – ausgehend vom Referenzbilanzierungsjahr 2012 – eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 20 % in den Bereichen private Haushalte, öffentliche Liegenschaften, Industrie und GHD erreicht wird. Gleichzeitig soll durch Erzeugung vor Ort der Anteil erneuerbarer Energien und effizienter Kraft-Wärme-Kopplung auf 20 % gesteigert werden.


Layout 5

Text der Charta "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen"

„Der Klimawandel und die Anpassung an seine Folgen sind eine zentrale Herausforderung der Gegenwart. Hessische Städte, Gemeinden und Landkreise sind aktiv, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und um sich an verändernde klimatische Bedingungen anzupassen.

Das Land Hessen hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seine Treibhausgasemissionen um 30 % und bis 2025 um 40 % gegenüber 1990 reduzieren. Bis 2050 soll das
langfristige Ziel der Klimaneutralität erreichet werden. Dies bedeutet eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 90 %.

Im Lichte des Pariser Weltklimaabkommens und der Klimaziele des Landes Hessen strebt die Unterzeichnerin / der Unterzeichner dieser Charta das Ziel an, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der unterzeichnenden Kommune ist freigestellt, sich dazu ergänzend eigene Zwischenziele zu setzen. Die Kommune stellt einen Aktionsplan zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung vor Ort auf, um darzulegen, wie sie ihre Ziele
erreichen will.
Dieser enthält:

  • die Erfassung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes der Kommune,
  • eine Darstellung der geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung sowie
  • die Darstellung des Treibhausgasminderungspotenzials der geplantenKlimaschutzmaßnahmen.

Der Aktionsplan wird mindestens alle fünf Jahre aktualisiert. Ein Klimaschutzkonzept kann den Aktionsplan ersetzen, ist aber um den Anpassungsbereich zu ergänzen. Die Kommunen verpflichten sich zudem, jährlich über ihr Engagement für den Klimaschutz
und in der Anpassung an den Klimawandel zu berichten.

Die Unterzeichnerin / der Unterzeichner bleibt solange Mitglied  im Bündnis der Klima-Kommunen, wie sie / er dieser Selbstverpflichtung nachkommt.“