Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ dient mit seinen Zielen und Grundsätzen als Leitlinie für die Einzelhandelsentwicklung der Stadt Dreieich. Es ist als wissenschaftlich fundiertes Gutachten ein wichtiges Instrument zur Information, Konzeption und Umsetzung bei stadtplanerischen Maßnahmen.
Das Konzept wurde durch das Gutachterbüro Markt und Standort Beratungsgesellschaft neu aufgestellt und durch verwaltungsinterne Arbeitskreise sowie Werkstattgespräche mit den wichtigsten Wirtschaftspartnern und Vertretern der kommunalen Politik intensiv begleitet. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dreieich hat am 19 Juli 2022 das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Die bisherigen Zielsetzungen wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Konzeptes überprüft und an siedlungs- und einzelhandelsstrukturelle Veränderungen sowie neue rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Vor diesem Hintergrund erfolgte für das Einzelhandels- und Zentrenkonzept u.a. die flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsangebotes, eine repräsentative Haushaltsbefragung zum Einkaufsverhalten der Dreieicher Bürger*innen, die Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche und Stadtteilzentren, eine Analyse und Bewertung der Nahversorgungssituation in den Stadtteilen sowie die Aufstellung einer speziell für die Stadt Dreieich gültigen Sortimentsliste.
Auf dieser Grundlage werden realistische Perspektiven und Handlungsspielräume für die räumliche Einzelhandelsentwicklung aufgezeigt und das Konzept ermöglicht so eine aktive Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Dreieich. Es gibt den räumlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Einzelhandelsansiedlungen möglich sind. Es dient als Leitlinie zur Beurteilung von Standortanfragen und zur Entwicklung von Standortangeboten.